Anwalt der angeklagten Mutter im Fall Narin Güran legt Revision beim Kassationsgericht ein: „Wegen Rechtswidrigkeit“

Im Fall des Mordes an der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır hat der Anwalt der Mutter, Yüksel Güran, beim Kassationsgericht (Yargıtay) die Aufhebung des Urteils beantragt.

İHA

Nachdem die Berufung gegen die lebenslange Haftstrafe, die das erstinstanzliche Gericht gegen die Mutter Yüksel Güran wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes in Mittäterschaft“ im Fall des Mordes an Narin Güran in Diyarbakır verhängt hatte, zurückgewiesen wurde, wurde nun beim Kassationsgericht (Yargıtay) die Aufhebung des Urteils beantragt.

In der vom Anwalt Yılmaz Demiroğlu für Yüksel Güran verfassten Revisionsschrift wurde daran erinnert, dass die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Diyarbakır die Berufungen gegen das Urteil des 8. Schwurgerichts vom 28. Dezember 2024 geprüft und für rechtmäßig befunden hatte. In diesem Urteil waren die inhaftierten Angeklagten, die Mutter Yüksel, der Bruder Enes und der Onkel Salim Güran, wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes in Mittäterschaft“ jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt worden, während Nevzat Bahtiyar wegen „Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln“ eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten erhielt.

MIT MEHRHEITSBESCHLUSS FÜR RECHTMÄSSIG BEFUNDEN

In der Revisionsschrift, die der 1. Strafkammer zur Weiterleitung an das Kassationsgericht vorgelegt wurde, heißt es: „Ich beantrage die Aufhebung des Urteils zur Verurteilung meiner Mandantin sowie des Beschlusses zur Ablehnung der Berufung, da diese verfahrens- und rechtswidrig sind.

Aufgrund der Rechts- und Verfahrenswidrigkeit des Urteils beantrage ich eine mündliche Revisionsverhandlung, die Annahme unseres Revisionsantrags, die Aufhebung des Urteils sowie unter Berücksichtigung der Beweislage, des Tathergangs und des Fehlens dringender Tatverdachtsmomente gegen die angeklagte Mutter die Freilassung meiner Mandantin.“

Die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Diyarbakır hatte die gegen die vier Angeklagten verhängten Haftstrafen des erstinstanzlichen Gerichts mit Mehrheitsbeschluss für rechtmäßig befunden. Die 1. Strafkammer hatte die Ablehnung der Berufungsanträge sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten beschlossen.