Anwalt der Familie Dink erklärt: Anklageschrift gegen Samast ist verjährt

Hülya Deveci, die Anwältin der Familie Dink, äußerte sich zur Erstellung einer neuen Anklageschrift gegen Ogün Samast, den Mörder des Journalisten Hrant Dink. Deveci erklärte, dass der Fall verjährt sei.

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Hülya Deveci, die Anwältin der Familie Dink, äußerte sich zur Erstellung einer neuen Anklageschrift gegen Ogün Samast, den Mörder des Journalisten Hrant Dink

Wie Agos berichtet, erklärte Deveci, dass da Samast zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt war, zwei Drittel der Frist anzuwenden seien, wodurch die Verjährungsfrist am 19. Januar 2022 abgelaufen sei. 

"WÄRE ER VOR 2020 VERURTEILT WORDEN, HÄTTE ER IM GEFÄNGNIS BLEIBEN MÜSSEN"

Ogün Samast, der Täter des Mordes an Hrant Dink, wurde am vergangenen Mittwoch entlassen, nachdem er 16 Jahre und 10 Monate seiner Strafe verbüßt hatte. In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erstellten Anklageschrift wird für Ogün Samast eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten bis zu 12 Jahren wegen des Vorwurfs gefordert, "ohne Mitglied einer bewaffneten Terrororganisation zu sein, eine Straftat im Namen der Organisation begangen zu haben".

Andererseits gab es noch ein weiteres Verfahren gegen Samast, das beim Kassationsgericht (Yargıtay) anhängig war. Ogün Samast war nicht wegen Mitgliedschaft in einer Organisation verurteilt worden. Die Anwälte der Familie Dink hatten das Urteil diesbezüglich im Jahr 2013 angefochten. Der Kassationsgerichtshof hob das Urteil auf und forderte die Erhebung des Vorwurfs der "Mitgliedschaft in einer Organisation". Daraufhin verurteilte das Lokalgericht Samast ebenfalls wegen Mitgliedschaft in einer Organisation. Dies geschah jedoch im Rahmen von Artikel 220, der eine einfache Mitgliedschaft beschreibt. Der Kassationsgerichtshof bewertete dieses Urteil ebenfalls als verjährt. Somit erhielt Samast keine zusätzliche Strafe wegen Mitgliedschaft in einer Organisation. Die Anwälte der Familie Dink hatten gefordert, dass das Urteil gemäß den Artikeln zur "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation" und zum "gewaltsamen Umsturz der Verfassung", also gemäß Artikel 314, gefällt werden sollte. Wäre Samast vor 2020 rechtskräftig nach diesem Artikel verurteilt worden, hätte er eine längere Zeit im Gefängnis verbringen müssen.