Anwalt erinnert an Laizismus und stellt Befangenheitsantrag gegen Richter
Das 1. Schwurgericht Ankara hat Beschwerde gegen einen Anwalt eingereicht, nachdem dieser während der Verhandlung den Vorsitzenden und ein Mitglied des Richtergremiums wegen des Tragens eines Kopftuchs als „laizismuswidrig“ bezeichnet und einen Befangenheitsantrag gestellt hatte.
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In der am 14. Mai vor dem 1. Schwurgericht verhandelten Sitzung zum Fall eines wegen „Handels mit oder Bereitstellung von Betäubungsmitteln“ inhaftierten Angeklagten S.B. argumentierte dessen Anwalt Alperen D., dass sein Mandant kein faires Verfahren erhalte.
„DIE REPUBLIK TÜRKEI IST EIN LAIZISTISCHER RECHTSSTAAT“
Alperen D. ergriff das Wort und erklärte: „Die Republik Türkei ist ein laizistischer Rechtsstaat. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist in der Verfassung garantiert. Ich lehne den vorsitzenden Richter und das Mitglied des Gerichts ab, die ihre Aufgaben mit religiösen Symbolen ausüben.“
Nach dem Befangenheitsantrag des Anwalts verkündete das Gericht seinen Zwischenbeschluss, ordnete an, dass bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden und den beisitzenden Richter keine weiteren Verfahrensschritte in der Akte unternommen werden, und vertagte die Verhandlung auf den 2. Juli.
BESCHWERDE BEI DER ANWALTSKAMMER EINGEREICHT
Wie bekannt wurde, hat das Richtergremium bezüglich der Äußerungen des Anwalts Beschwerde bei der Anwaltskammer Ankara Nr. 1 eingereicht.