Anwalt Ersöz zur Festnahme von „Soğuk Savaş“-Moderator und Gast: „Unbestimmt und unvorhersehbar“

Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz bewertete den insbesondere in den letzten Jahren zunehmenden juristischen Druck auf die Meinungsfreiheit und erklärte: „Der Verzicht auf diese gerichtlichen Praktiken würde den Weg für den Schutz demokratischer Grundsätze und die Entwicklung der Meinungsfreiheit ebnen. Ein gegenteiliger Ansatz dient der Stärkung totalitärer Strukturen.“

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Gegen den Moderator der auf YouTube ausgestrahlten Sendung „Soğuk Savaş“ (Kalter Krieg), Boğaç Soydemir, sowie den Gast der Sendung, Enes Akgündüz, wurde ein Haftbefehl erlassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul leitete Schritte ein, nachdem in einem Video, das unter dem Namen „Soğuk Savaş“ in sozialen Medien geteilt wurde, bestimmte Äußerungen gefallen waren. Die Staatsanwaltschaft eröffnete von Amts wegen eine Untersuchung mit der Begründung, dass die in dem betreffenden Inhalt enthaltenen Äußerungen den Straftatbestand der „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit oder dessen Herabwürdigung“ erfüllen könnten.

„EINE EINSCHRÄNKENDE HERANGEHENSWEISE“

Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz erklärte in einer Stellungnahme auf seinem Social-Media-Account, dass solche Ermittlungs- und Festnahmeentscheidungen in den letzten Jahren häufiger vorkämen und dies darauf zurückzuführen sei, dass Juristen eine „freiheitsbeschränkende“ Herangehensweise verfolgten.

„In den letzten zwei Jahren sind wir häufig auf solche Ermittlungs-, Festnahme- und Haftentscheidungen gestoßen. Dies liegt daran, dass Juristen nicht einen ‚freiheitserweiternden‘, sondern einen ‚freiheitsbeschränkenden‘ Ansatz verfolgen.

Dabei stärkt Kritik die gesellschaftlichen Bindungen, festigt den Respekt zwischen Individuen und schafft eine starke staatliche Struktur. Insbesondere Eingriffe in den Bereich von Humoristen stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.

Leider schafft der Straftatbestand der Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit einen unbestimmten und unvorhersehbaren Bereich. Die Staatsanwaltschaften interpretieren diesen Straftatbestand oft ‚sehr weit‘ und wenden ihn so an, dass er auch scharfe Kritik, grobe Worte, unangenehme Äußerungen und Humor umfasst.

Selbst in Bereichen, die humoristisch sind und über die man lachen würde, greifen die Justizbehörden ein und führen durch die ‚öffentliche Wahrnehmung‘ des Themas dazu, dass Ereignisse, von denen niemand (wie ich) wusste, noch weiter verbreitet werden. Der Verzicht auf diese gerichtlichen Praktiken würde den Weg für den Schutz demokratischer Grundsätze und die Entwicklung der Meinungsfreiheit ebnen. Ein gegenteiliger Ansatz dient der Stärkung totalitärer Strukturen.

Das Justizsystem sollte immer auf der Seite der Erweiterung von Freiheiten stehen und es sich zum Ziel setzen, das Individuum vor den totalitären Praktiken des Staates zu schützen. Andernfalls vermittelt es weiterhin ein Bild, das seinem Existenzgrund widerspricht.“