Anwalt trat Tür der Intensivstation ein

In einem staatlichen Krankenhaus in Istanbul-Başakşehir wurde die Polizei wegen eines Vorfalls alarmiert, bei dem eine Person für Unruhe sorgte. Wie Sicherheitskameras aufzeichneten, trat die Person die Tür der Intensivstation ein, nachdem ihr der Zutritt außerhalb der Besuchszeiten verweigert worden war. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Täter um den Anwalt F.F. handelte. Der festgenommene Anwalt wurde inhaftiert.

Müslim Sarıyar

Müslim SARIYAR/12punto.com.tr

Der Vorfall ereignete sich vor drei Tagen in einem staatlichen Krankenhaus in Başakşehir.

Bei der Polizei ging die Meldung ein, dass eine Person im Krankenhaus für Unruhe sorge und Sachschäden verursache. Daraufhin leiteten die Teams der Polizeidirektion des Bezirks Başakşehir Ermittlungen ein.

TÜR EINGETRETEN

Die vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten erfuhren, dass eine Person versucht hatte, einen Patienten auf der Intensivstation außerhalb der Besuchszeiten zu besuchen, und die Tür eingetreten hatte, nachdem ihr dies verweigert worden war. Bei der Auswertung der Aufnahmen vom Tatort war zu sehen, wie eine Person, die zur Intensivstation kam, mehrfach gegen die Tür trat.

ALS ANWALT IDENTIFIZIERT

Aufgrund der vorliegenden Aufnahmen leitete die Polizei eine Untersuchung ein. Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei der Person um den bei der Anwaltskammer Istanbul registrierten Anwalt F.F. handelte. Zeugenaussagen zufolge war F.F. am Tag des Vorfalls zunächst alkoholisiert im Krankenhaus erschienen und wollte einen Patienten auf der Intensivstation besuchen. Da dies außerhalb der Besuchszeiten lag, wurde ihm der Zutritt verwehrt. F.F. verließ das Krankenhaus, kehrte jedoch nach einiger Zeit zurück. Als ihm erneut der Zutritt verweigert wurde, eskalierte die Situation. F.F. verlor die Beherrschung und trat mehrfach gegen die verschlossene Glastür, bis diese zerbrach.

INHAFTIERT

Nach Auswertung der Aufnahmen und Informationen wurde der Anwalt F.F. festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde F.F. dem Haftrichter vorgeführt und wegen „Sachbeschädigung“ sowie „Beleidigung eines Amtsträgers“ in Untersuchungshaft genommen und in ein Gefängnis überstellt.