Anwaltskammer Ankara fordert sofortige Aufhebung der Haft für Fatih Altaylı: „Unverhältnismäßig und rechtswidrig“
In einer Stellungnahme der Anwaltskammer Ankara zur Verurteilung des Journalisten Fatih Altaylı zu 4 Jahren und 2 Monaten Haft heißt es: „Obwohl es andere wirksame und verhältnismäßige Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die als Begründung angeführte ‚Fluchtgefahr‘ gibt, ist die Entscheidung zur Fortdauer der Haft unverhältnismäßig und rechtswidrig.“ Die Kammer forderte die Aufhebung der Haft.
12punto
Der Journalist Fatih Altaylı, der seit dem 22. Juni wegen Äußerungen in einer YouTube-Sendung unter dem Vorwurf der „Bedrohung des Präsidenten“ inhaftiert ist, erschien heute in Silivri zum zweiten Mal vor Gericht.
Das 26. Schwurgericht Istanbul verurteilte Altaylı zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten.
Zudem wurde entschieden, dass die Haft fortgesetzt wird, mit der Begründung, dass „Maßnahmen der gerichtlichen Kontrolle nicht ausreichen würden“.
In einer schriftlichen Erklärung der Anwaltskammer Ankara wurde Folgendes festgehalten:
„Die Entscheidung zur Fortdauer der Haft ist unverhältnismäßig und rechtswidrig.
„Wie den Medienberichten zu entnehmen ist, wurde im Rahmen des gegen den Journalisten Fatih Altaylı geführten Strafverfahrens eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten verhängt und mit dem Urteil die Fortdauer der seit 158 Tagen andauernden Haft aufgrund von ‚Fluchtgefahr‘ angeordnet.
Für eine Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer der Haft oder die Ablehnung eines Haftprüfungstrags muss das Vorliegen von Haftgründen, die Verhältnismäßigkeit der Haftmaßnahme sowie die Unzulänglichkeit gerichtlicher Kontrollmaßnahmen durch konkrete Tatsachen begründet und klar dargelegt werden. Nach ständiger Rechtsprechung und Vollzugspraxis ist die Entscheidung zur Fortdauer der Haft angesichts der Höhe der gegen Fatih Altaylı verhängten Strafe und unter Berücksichtigung anderer wirksamer und verhältnismäßiger Sicherheitsmaßnahmen, die in Bezug auf die als Begründung angeführte ‚Fluchtgefahr‘ angewendet werden könnten, unverhältnismäßig und rechtswidrig.
Als Anwaltskammer Ankara erinnern wir an den Ausnahmecharakter der Haftmaßnahme, daran, dass die Freiheit während des Verfahrens der Regelfall ist und dass vorrangig die mildeste Sicherheitsmaßnahme anzuwenden ist, die dem Zweck entspricht; wir betonen die Notwendigkeit, die gegen Fatih Altaylı verhängte Haftentscheidung unverzüglich aufzuheben.“