Anweisung der CHP: Keine Mitglieder anderer Parteien für freiwerdende Kontingente wählen

Die CHP-Parteizentrale hat ein Schreiben an alle 81 Provinzvorsitzenden gesandt, in dem sie vor Änderungen der Mitgliedschaften in den Fachausschüssen der Gemeinderäte warnt.

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In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft eines Gemeinderatsmitglieds, das aus der CHP ausgetreten ist, in einem Fachausschuss endet und dass für das freiwerdende CHP-Kontingent kein Mitglied einer anderen politischen Partei gewählt werden darf.

In dem Schreiben, das von der CHP-Parteizentrale an die Provinzverbände gesandt wurde, wird auf Artikel 21 der Geschäftsordnung für Gemeinderäte aufmerksam gemacht.

Darin wird erklärt, dass im Falle des Austritts eines Ausschussmitglieds aus seiner politischen Partei auch dessen Mitgliedschaft im Ausschuss endet, und es heißt: "Für die durch den Rücktritt frei gewordene Ausschussmitgliedschaft muss zur Vervollständigung der verbleibenden Amtszeit ein neues Mitglied aus derselben politischen Partei gewählt werden."

Es wird betont, dass im Falle des Endes der Mitgliedschaft eines aus der CHP ausgetretenen Gemeinderatsmitglieds in einem Fachausschuss kein Mitglied einer anderen Partei an dessen Stelle gewählt werden darf; das neue Mitglied müsse aus den Reihen der CHP-Gemeinderatsmitglieder gewählt werden.

In dem Schreiben werden die Provinz- und Bezirksverbände aufgefordert, die Wahlen für die betreffenden Ausschussmitglieder genau zu verfolgen. Sollte entgegen der Geschäftsordnung ein Mitglied einer anderen politischen Partei für ein frei gewordenes CHP-Kontingent gewählt werden, wurde die Anweisung erteilt, unverzüglich die erforderlichen rechtlichen und administrativen Schritte einzuleiten.