Anweisung der Istanbuler Bildungsdirektion zum Freitagsgebet: Religions- und Gewissensfreiheit
Die Istanbuler Bildungsdirektion hat eine Anweisung herausgegeben, Schülern an allen öffentlichen und privaten Gymnasien die Ausübung des Freitagsgebets zu erleichtern.
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Die Istanbuler Bildungsdirektion hat ein Schreiben an die Bildungsdirektionen der Bezirke gesendet, damit Schüler, die Bildungseinrichtungen ohne geeignete Gebetsräume besuchen, die nächstgelegenen Gotteshäuser nutzen können.
In dem an die 39 Bezirksbildungsdirektionen versandten Schreiben wurde gefordert, dass die Koordination in Einrichtungen ohne geeigneten Gebetsraum über die Abteilungen für Religionsunterricht der jeweiligen Bezirksbildungsdirektionen erfolgen soll. Es wurde betont, dass Schülern in Fällen, in denen kein geeigneter Gebetsraum vorhanden ist, die Nutzung umliegender geeigneter Gotteshäuser ermöglicht und ihnen in diesem Prozess die notwendigen Erleichterungen gewährt werden sollten.
In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung im Rahmen von Artikel 24 der Verfassung bewertet wird und auf dem Grundsatz der Religions- und Gewissensfreiheit beruht; die Schulleitungen wurden dazu angehalten, mit dieser Sensibilität zu handeln.
In dem Schreiben wurden die Bezirksdirektionen aufgefordert, die entsprechenden Schulleitungen zu informieren, die Umsetzung zu verfolgen und die Koordination mit der gebotenen Sorgfalt sicherzustellen.