Anweisung des Bildungsministeriums an „Phänomen-Lehrer“: „Prüfen und gegebenenfalls löschen“ – Kritische Warnung an Schulen

Das türkische Bildungsministerium hat eine bemerkenswerte Anweisung bezüglich der Social-Media-Aktivitäten von Schulen herausgegeben. Das Ministerium forderte dazu auf, Inhalte auf den Websites, Social-Media-Konten und Online-Plattformen von Schulen, Institutionen und Einheiten zu überprüfen. Es wurde angewiesen, Beiträge, die personenbezogene Daten von Schülern und Personal enthalten, zu entfernen.

12punto

Das Ministerium hat an alle Provinzen ein Schreiben mit 10 Punkten zu den Maßnahmen im Rahmen des Schutzes personenbezogener Daten gesendet. In dem Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass bei den Arbeiten in der Zentral- und Provinzverwaltung sowie in Bildungseinrichtungen personenbezogene Daten von Schülern, Eltern, Lehrern, Personal und anderen Betroffenen verarbeitet werden, wurde die Bedeutung des Schutzes dieser Daten gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) und den einschlägigen Rechtsvorschriften hervorgehoben.

In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Erfordernissen der Aufgabe und des Dienstes, für bestimmte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden dürfen, dass die verarbeiteten Daten auf den jeweiligen Vorgang beschränkt sein müssen, keine überflüssigen Daten erhoben werden dürfen, die Aktualität der Daten gewahrt bleiben muss und notwendige Maßnahmen gegen den Zugriff unbefugter Personen zu ergreifen sind.

Im Rahmen der zu ergreifenden Maßnahmen dürfen Inhalte, die personenbezogene Daten enthalten, auf den Websites, Social-Media-Konten und Online-Plattformen von Schulen, Institutionen und Einheiten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

METHODEN OHNE PERSONENBEZOGENE DATEN WERDEN VERWENDET

Klassenlisten, Schülernummern, türkische Identitätsnummern (T.C. Kimlik), Prüfungslisten, Informationen zu Fehlzeiten und Leistungen, Gesundheitsdaten, Disziplinarinformationen, Daten von Erziehungsberechtigten, Kontaktdaten des Personals sowie Fotos, Videos und ähnliche Inhalte von Schülern und Personal dürfen nicht auf den Websites, Social-Media-Konten oder Online-Plattformen von Schulen und Institutionen veröffentlicht werden.

Listen, Dokumente, Fotos, Videos, Ankündigungen und Dateien, die bereits auf den genannten Plattformen veröffentlicht wurden und personenbezogene Daten enthalten, müssen von den Schulleitungen oder Institutionsleitungen überprüft werden; Inhalte, die personenbezogene Daten enthalten, sind vom öffentlichen Zugriff zu entfernen.

In Fällen, in denen im Rahmen von Bildungsaktivitäten Fotos und Videos aufgenommen oder geteilt werden müssen, sind der Zweck der Aufnahme und Veröffentlichung, die Umgebung der Veröffentlichung, die Aufbewahrungsdauer und der Kreis der Zugriffsberechtigten vorab festzulegen.

Beim Teilen von Bildern von Schülern ist Sensibilität geboten; bei Ankündigungen und Beiträgen sind Methoden zu verwenden, die keine personenbezogenen Daten enthalten. Fälle, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern, werden im Rahmen des KVKK und der einschlägigen Rechtsvorschriften bewertet.

VERWALTUNGS- UND RECHTSVERFAHREN

Schulleiter, Lehrer und das betreffende Personal werden dazu ermutigt, an den Kursen „Schulung zum Schutz personenbezogener Daten in Bildungseinrichtungen“ und „Schulung zum Bewusstsein für Informationssicherheit“ auf der Plattform des Lehrer-Informationsnetzwerks (ÖBA) teilzunehmen, um das Bewusstsein für den Schutz personenbezogener Daten und die Informationssicherheit zu schärfen.

Darüber hinaus dürfen Zugangsdaten wie Benutzername, Passwort, Bestätigungscode und ähnliche Informationen, die den Zugriff auf die Systeme des Ministeriums ermöglichen, nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Verwendung von unbefugter Drittsoftware, Bots, Makros, Automatisierungstools, Browser-Erweiterungen, unbefugten Integrationen, Datenabruf- oder Datenübertragungstools und ähnlichen Anwendungen ist untersagt.

Es ist von großer Bedeutung, keine Benutzernamen, Passwörter und Bestätigungsinformationen in solche Software einzugeben und keine Versuche zu unternehmen, über die Systeme des Ministeriums unbefugt Massendaten abzurufen, Daten zu übertragen oder Transaktionen durchzuführen.

Sollten unbefugter Zugriff, unbefugte Datenverarbeitung, Datenübertragung, Passwortweitergabe oder die Nutzung unbefugter Drittsoftware in den Informationssystemen des Ministeriums festgestellt werden, werden verwaltungs- und rechtsrechtliche Schritte eingeleitet.

Fälle von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, unbefugtem Zugriff, Fehlversand von Daten an falsche Personen, Nutzung verdächtiger Software, Passwortweitergabe oder Veröffentlichung personenbezogener Daten auf Websites müssen dem Schulleiter oder Institutionsleiter sowie der zuständigen Einheit gemeldet werden.