Anzahl der Wähler, die am 31. März zum ersten Mal wählen werden, steht fest
Es wurde bekannt, dass bei den Kommunalwahlen am 31. März 2024 1 Million 32 Tausend 610 junge Menschen zum ersten Mal wählen werden.
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Gemäß dem Wahlkalender des Hohen Wahlausschusses (YSK) für die am 31. März stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen wurden die Wählerverzeichnisse am 7. Februar endgültig festgelegt.
Der YSK legte die Zahl der registrierten Wähler für die Wahl auf 61 Millionen 441 Tausend 882 fest. Nach den Daten des YSK werden 1 Million 32 Tausend 610 Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei dieser Wahl zum ersten Mal ihre Stimme abgeben. 50,59 Prozent der Wähler sind Frauen, 49,41 Prozent sind Männer.
Bei der Präsidentschaftswahl am 28. Mai 2023 wurde die Zahl der Wähler im Inland auf 60 Millionen 771 Tausend 236 festgelegt.
WÄHLERLISTEN WERDEN AB DEM 23. MÄRZ ERNEUT ÜBERPRÜFT
Die Generaldirektion für Wählerverzeichnisse wird ab dem 23. März 2024 bei Wählern, die verstorben sind, die Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, zum Militärdienst eingezogen wurden, rechtskräftig verurteilt wurden oder unter Betreuung stehen, einen Vermerk "nicht wahlberechtigt" in den Wählerlisten anbringen.
In diesem Rahmen werden am 23. März von der Generaldirektion für Wählerverzeichnisse Informationen über verstorbene Wähler und Personen, die aus der Staatsbürgerschaft der Republik Türkei entlassen wurden, von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten eingeholt. Informationen über Wähler, deren Betreuungsbeschluss rechtskräftig ist, sowie über Personen, die sich mit Ausnahme von fahrlässigen Straftaten als Strafgefangene in Justizvollzugsanstalten befinden, werden vom Justizministerium bezogen.
Darüber hinaus werden Informationen über Personen im aktiven Militärdienst von der Generaldirektion für Rekrutierung des Verteidigungsministeriums eingeholt, um die notwendigen Schritte für den Vermerk "nicht wahlberechtigt" in den Wählerlisten einzuleiten.
Bei den Wahlen, bei denen die Bürgermeister für 81 Provinzen, 973 Bezirke und 390 Gemeinden sowie 50 Tausend 336 Dorfvorsteher (Muhtare) bestimmt werden, finden auch Wahlen für die Mitglieder der Provinzparlamente und Gemeinderäte statt.