Ära der 'kostenpflichtigen Atteste' bei Hausärzten: Gesetzesentwurf eingereicht
Die Details des Gesetzesentwurfs mit Regelungen für Hausärzte wurden bekannt. Demnach können Hausärzte außerhalb der Arbeitszeit Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Wer ohne vorherigen Besuch beim Hausarzt direkt ins Krankenhaus geht, muss eine Zuzahlung leisten.
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Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Sozialversicherungen und allgemeine Krankenversicherungen wurde dem Parlamentspräsidium vorgelegt.
Der Gesetzesentwurf enthält auch Regelungen für Hausärzte.
Mit der Änderung des Hausarztgesetzes werden Hausarztleistungen kostenlos bleiben, mit Ausnahme von Dienstleistungen für Ausländer, traditionellen und komplementärmedizinischen Anwendungen außerhalb der Arbeitszeit sowie speziellen Attesten, die vom Ministerium festgelegt werden.
HAUSÄRZTLICHE ATTESTE WERDEN KOSTENPFLICHTIG
Hausärzte können künftig außerhalb der regulären Arbeitszeit Dienstleistungen gegen Entgelt für Bürger erbringen. Wer ohne vorherigen Besuch beim Hausarzt direkt ins Krankenhaus geht, muss eine Zuzahlung leisten.
Primärversorgungsleistungen für ausländische Staatsangehörige werden kostenpflichtig. Auch bestimmte Atteste, die bei Hausärzten eingeholt werden, wie etwa für den Führerschein, werden kostenpflichtig.
Dem Bericht von TV100 zufolge werden Hausarztleistungen, außer in Notfällen, innerhalb der vom Ministerium festgelegten Bedingungen, auf Wunsch des jeweiligen Hausarztes und innerhalb der von der örtlichen Gesundheitsverwaltung genehmigten Arbeitszeiten erbracht, wobei die wöchentliche Arbeitszeit nicht weniger als 40 Stunden betragen darf.
Die Einnahmen aus den vom Ministerium festgelegten Tarifen werden auf ein zu diesem Zweck bei den Betriebsmitteln der regionalen Gesundheitsdirektionen eingerichtetes Konto überwiesen.
DAS MINISTERIUM WIRD ENTSCHEIDEN
Die Kriterien für die Verwendung der auf diesem Konto gesammelten Einnahmen zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen sowie die Beträge, die an Hausärzte und Mitarbeiter der Familienpraxen ausgezahlt werden können – einschließlich der Verwendung für Ausgaben des Familienmedizinzentrums –, werden vom Ministerium nach Zustimmung des Ministeriums für Schatz und Finanzen festgelegt.
Ein Datenaustausch mit den von der SGK sowie von Banken, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Handelskammern, Industriekammern, Börsen oder deren Verbänden für ihr Personal eingerichteten Kassen wird möglich sein.