Auch die Sonderkommunikationssteuer wurde erhöht

Gemäß dem Kommuniqué der Finanzverwaltung des Ministeriums für Schatz und Finanzen wurde die Sonderkommunikationssteuer um den Neubewertungssatz von 43,93 Prozent auf 570 TL angehoben.

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Das allgemeine Kommuniqué zur Sonderkommunikationssteuer der Finanzverwaltung des Ministeriums für Schatz und Finanzen wurde in der zweiten Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. 

Dem Kommuniqué zufolge wird die Sonderkommunikationssteuer um den Neubewertungssatz erhöht und im neuen Jahr auf 570 TL festgesetzt. 

In dem Kommuniqué heißt es: „Mit dem im Amtsblatt vom 27.11.2024 mit der Nummer 32735 veröffentlichten allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetz (Nr. 574) wurde der Neubewertungssatz für das Jahr 2024 auf 43,93 Prozent festgelegt. Dementsprechend wird der betreffende Pauschalsteuerbetrag ab dem 1. Januar 2025 auf 570,00 TL angewendet.“