Auch im 31. Wahlgang kein Ergebnis bei der Wahl des Yargıtay-Präsidenten
Nach Ablauf der vierjährigen Amtszeit des Yargıtay-Präsidenten Mehmet Akarca konnte auch im 31. Wahlgang zur Bestimmung eines Nachfolgers kein Kandidat die erforderliche Stimmenmehrheit erreichen.
AA
Während der Wahlmarathon in der höchsten Justizbehörde andauert, ist bei der Wahl des Yargıtay-Präsidenten noch keine Entscheidung gefallen.
Die vierjährige Amtszeit von Akarca, der am 24. März 2020 zum Yargıtay-Präsidenten gewählt wurde, endete am 24. März.
In diesem Rahmen gingen die Mitglieder des Yargıtay am Montag, dem 25. März, an die Wahlurnen, um den neuen Präsidenten zu bestimmen, der das höchste Gericht für die nächsten vier Jahre leiten wird.
Da in den ersten 30 Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit von mindestens 175 der insgesamt 348 Yargıtay-Mitglieder erreichen konnte, wurde der 31. Wahlgang durchgeführt.
Das Ergebnis der Abstimmung: Akarca erhielt 96 Stimmen, der Vorsitzende der 3. Zivilkammer Ömer Kerkez 107 Stimmen und der Vorsitzende der 3. Strafkammer Muhsin Şentürk 108 Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 319 Stimmen, wobei 8 Stimmen für ungültig erklärt wurden.
Da die absolute Mehrheit nicht erreicht wurde, findet der 32. Wahlgang morgen statt.
Für die Wahlen ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich.