Aufruf der TBB im Fall Can Atalay: Freilassung ohne neue Krise
Die Türkische Anwaltskammer (TBB) hat eine Erklärung zur zweiten Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) bezüglich der Grundrechtsverletzung des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, abgegeben.
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Die Türkische Anwaltskammer (TBB) hat die zweite Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Grundrechtsverletzung im Fall der Inhaftierung des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, bewertet.
In der Erklärung wurde an das 13. Schwurgericht von Istanbul appelliert, die Entscheidung des Verfassungsgerichts unverzüglich umzusetzen.
In der Stellungnahme hieß es: "Der grundlegende Existenzzweck der Justiz ist die Gewährleistung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Rechtsstaatlichkeit. Daher sollte von Entscheidungen abgesehen werden, die den Rechtsstaat in Frage stellen." Zudem wurde betont, dass das Gericht die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Grundrechtsverletzung zügig umsetzen und Can Atalay freilassen müsse. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass sich eine Gelegenheit biete, das von der Justiz geschaffene Problem im Rahmen der Rechtsnormen zu lösen, und es wurde gefordert, Schritte zu unternehmen, die keine neue Krise auslösen. Es wird erwartet, dass die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, damit Can Atalay freigelassen wird und sein Mandat im Parlament ausüben kann, um seine Wähler zu vertreten."