Aufsehenerregende Entscheidung zur Zwangsverwaltung im IBB-Prozess! Zwei Personen kehren in ihre Unternehmen zurück

Das Gericht hat im Hinblick auf die Anträge der Kronzeugen Sarp Yalçınkaya und Ali Nuhoğlu im IBB-Prozess einen neuen Weg eingeschlagen. Während die volle Kontrolle über ihre Unternehmen nicht wiederhergestellt wurde, erhielten sie ein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung. Der Antrag von Necati Özkan bezüglich seines Vermögens wurde hingegen abgelehnt.

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Im Prozess um die Stadtverwaltung Istanbul (IBB) gibt es eine neue Entwicklung. Die Zwangsverwaltung über die Unternehmen der beiden wichtigen Kronzeugen des Ermittlungsverfahrens, Sarp Yalçınkaya und Ali Nuhoğlu, wurde geändert. Das Gericht entschied, anstelle der bisherigen Zwangsverwalter nun „Kontrollverwalter“ einzusetzen. Wie Can Bursalı berichtet, können die beiden Personen durch diese Entwicklung über den Verwaltungsrat wieder bei Entscheidungsprozessen in ihren eigenen Unternehmen mitwirken.

ANTRAG VON SARP YALÇINKAYA TEILWEISE ANGENOMMEN

Sarp Yalçınkaya hatte zuvor sechsmal als Kronzeuge ausgesagt und war im September aus der Haft entlassen worden. Yalçınkayas Antrag auf Aufhebung der Zwangsverwaltung für seine 14 Unternehmen, darunter TECO Petrolleri, wurde vom Gericht teilweise stattgegeben. Somit werden Entscheidungen nun zunächst vom Verwaltungsrat getroffen und anschließend dem Kontrollverwalter zur Genehmigung vorgelegt.

GLEICHES MODELL AUCH FÜR ALI NUHOĞLU ANGEWANDT

Ein weiterer Name, der in demselben Prozess genannt wird, Ali Nuhoğlu, stellte einen ähnlichen Antrag. Der Bauunternehmer Nuhoğlu wollte nach seiner Freilassung als Kronzeuge über seinen Anwalt wieder die Geschäftsführung seiner Unternehmen übernehmen. Das Gericht gab auch seinen Anträgen teilweise statt; die direkte Zwangsverwaltung der Unternehmen wurde beendet und ein System der Kontrollverwaltung eingeführt.

WIE WIRD DAS MODELL DER KONTROLLVERWALTUNG FUNKTIONIEREN?

Beim Modell der Kontrollverwaltung kann der Verwaltungsrat des Unternehmens seine eigenen Entscheidungen treffen, diese werden jedoch nur wirksam, wenn der Kontrollverwalter sie für angemessen hält. Mit dieser Methode gewährt das Gericht den Unternehmenseigentümern zwar keine völlig freie Hand, ermöglicht ihnen jedoch eine schrittweise Teilhabe an den Managementprozessen.

„VILLA“-VORWÜRFE WURDEN DEMENTIERT

Ali Nuhoğlu ist in der Öffentlichkeit als der „Bauunternehmer bekannt, der seine 3 Villen für 15 Millionen an İmamoğlu İnşaat übertragen hat“. Ekrem İmamoğlus Anwalt Mehmet Pehlivan hatte die in der Öffentlichkeit kursierenden Vorwürfe jedoch als „dreiste Lüge“ bezeichnet und diese mit Dokumenten widerlegt.

ANTRAG VON NECATİ ÖZKAN ABGELEHNT

Unterdessen beantragte auch Necati Özkan, Inhaber der Agentur Öykü, die die Wahlkampagnen des IBB-Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu leitete und sich weiterhin in Haft befindet, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gegen sein Vermögen. Das Gericht befand Özkans Antrag jedoch für nicht begründet. In der Entscheidung wurde betont, dass an den beschlagnahmten Vermögenswerten kein rechtswidriger Zustand vorliege.