Aus dem Palast ein offenes Tor für Erdoğans Kandidatur: Kommt die Ausnahmemethode?
Mehmet Uçum, Chefberater des Staatspräsidenten, erklärte, dass für eine erneute Kandidatur Erdoğans als Staatspräsident keine Verfassungsänderung notwendig sei. Uçum sagte: „In der geltenden Verfassung gibt es einen Ausnahmeweg – wenn das Parlament die Wahlen erneuert, kann er kandidieren."
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In der Debatte darüber, ob Präsident Recep Tayyip Erdoğan erneut kandidieren kann, hat der Chefberater des Präsidenten, Mehmet Uçum, eine bemerkenswerte Äußerung gemacht.
Uçum betonte, dass es für eine erneute Kandidatur Erdoğans weder eine neue Verfassung noch eine Verfassungsänderung bedürfe.
In Erklärungen auf der Social-Media-Plattform X verwies Uçum auf einen Text, den er bereits am 1. Dezember 2024 verfasst hatte, während die Debatte andauerte. Uçum wies die Behauptungen, es gäbe ein „verfassungsrechtliches Hindernis für eine erneute Kandidatur von Präsident Erdoğan“, erneut zurück.
„WENN DIE WAHLEN MIT 360 STIMMEN ERNEUERT WERDEN, IST DER WEG ZUR KANDIDATUR FREI“
Der kritischste Punkt in Uçums Erklärung war der Hinweis, dass Erdoğan durch ein Ausnahmeverfahren erneut kandidieren könne. Demnach könne Präsident Erdoğan wieder kandidieren, wenn die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) mit den Stimmen von mindestens 360 Abgeordneten beschließt, die Wahlen zu erneuern.
Uçum äußerte sich wie folgt:
„Bis man von der Lüge ablässt, dass mit der neuen Verfassung der Weg für Präsident Erdoğan bei den kommenden Parlamentswahlen zur Kandidatur geebnet werden soll,wollen wir weiter daran erinnern: Für eine erneute Kandidatur von Präsident Erdoğangibt eskeine Notwendigkeit für eine neue Verfassung oder eine Änderung der bestehenden.Die geltende Verfassung bietet diesbezüglich bereits die Möglichkeit.“BETONUNG DER „AUSNAHMEKANDIDATUR“Mehmet Uçum verwies für eine erneute Kandidatur Erdoğans auf Artikel 116 der geltenden Verfassung.Laut Uçum öffnet es Erdoğan die Tür für eine „Ausnahmekandidatur“, wenn die TBMM beschließt, die Wahlen vor dem regulären Termin zu erneuern.Uçum gab ein Beispiel und fuhr fort:„Wenn die TBMM vor den regulären Wahlen am 7. Mai 2028, etwa im letzten Quartal 2027 oder Anfang 2028, mit den Stimmen von mindestens 360 Abgeordneten die Erneuerung der Wahlen beschließt und Präsident Erdoğan dies wünscht, lässt die Verfassung dies zu. In diesem Fall könnte Erdoğan ein weiteres und letztes Mal kandidieren.“
BETONUNG DER „AUSNAHMEKANDIDATUR“
Mehmet Uçum verwies für eine erneute Kandidatur Erdoğans auf Artikel 116 der geltenden Verfassung. Laut Uçum öffnet es Erdoğan die Tür für eine „Ausnahmekandidatur“, wenn die TBMM beschließt, die Wahlen vor dem regulären Termin zu erneuern.
Uçum gab ein Beispiel und fuhr fort:
„Wenn die TBMM vor den regulären Wahlen am 7. Mai 2028, etwa im letzten Quartal 2027 oder Anfang 2028, mit den Stimmen von mindestens 360 Abgeordneten die Erneuerung der Wahlen beschließt und Präsident Erdoğan dies wünscht, lässt die Verfassung dies zu. In diesem Fall könnte Erdoğan ein weiteres und letztes Mal kandidieren.“