Ausreisesperre gegen Sadettin Saran
Gegen den Geschäftsmann Sadettin Saran, gegen den wegen des Vorwurfs illegaler Wetten ermittelt wird, wurde eine Ausreisesperre sowie eine gerichtliche Kontrollmaßnahme verhängt.
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Im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Untersuchung zu illegalen Wetten hatte der Geschäftsmann Sadettin Saran bereits eine Aussage gemacht.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zu Berichten in einigen Medien, wonach Saran festgenommen worden sei, erklärt: "Die Person, die in einer von unserer Generalstaatsanwaltschaft geführten Untersuchung genannt wird, wurde am 26. Dezember 2024 zu dem Vorwurf vernommen, dass in einer Spielübertragung, die über die von ihm geleitete Mediengruppe ausgestrahlt wurde, Werbung für illegale Wetten gemacht worden sei. Eine Festnahme liegt nicht vor."
AUSREISESPERRE
Im Zuge der Ermittlungen gegen Sadettin Saran wegen des Vorwurfs illegaler Wetten hat das zuständige Friedensgericht die Anwendung einer gerichtlichen Kontrollmaßnahme beschlossen, die eine 'Ausreisesperre' beinhaltet.
Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen Saran eingeleiteten Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Anstiftung zu illegalen Wetten dauern an.
In diesem Zusammenhang ordnete das 8. Istanbuler Friedensgericht heute die Anwendung der gerichtlichen Kontrollmaßnahme in Form einer 'Ausreisesperre' gegen Saran an.