Aussage von Çiğdem Bayraktar Ör nach Verhaftung wegen Beleidigung des Präsidenten veröffentlicht

Die Akademikerin und Autorin Çiğdem Bayraktar Ör wurde aufgrund eines Social-Media-Beitrags wegen "Beleidigung des Präsidenten" verhaftet. Ihr Anwalt erklärte, dass die Verhaftung eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstelle, und äußerte sich zum rechtlichen Prozess.

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Die Akademikerin und Autorin Çiğdem Bayraktar Ör wurde aufgrund eines Beitrags in den sozialen Medien unter dem Vorwurf der "Beleidigung des Präsidenten" sowie der "Beleidigung eines Amtsträgers aufgrund seiner Tätigkeit" festgenommen und anschließend inhaftiert.

Örs Anwalt Hüseyin Ersöz veröffentlichte auf seinem Social-Media-Konto eine Stellungnahme, die auch ihre Aussage bei der Staatsanwaltschaft enthält.

Ersöz schrieb Folgendes:

"Unsere Mandantin Çiğdem Bayraktar Ör wurde aufgrund eines Beitrags auf ihrem X-Social-Media-Konto durch Beschluss des 1. Friedensgerichts Istanbul-Anatolien verhaftet.

Der Einspruch gegen die Inhaftierung von Çiğdem Ör, die ihren 10. Tag in der geschlossenen Frauenstrafanstalt Bakırköy verbringt, wurde letzte Woche mit einer Ablehnung beschieden.

Es ist keineswegs möglich zu sagen, dass der Social-Media-Beitrag von Çiğdem Ör den Straftatbestand der Beleidigung des Präsidenten erfüllt. Da der Beitrag lediglich als 'scharfe Kritik' gewertet werden kann, stellt die Tatsache, dass er als Begründung für eine Maßnahme wie die Verhaftung dient, eine Verletzung sowohl der Meinungsfreiheit als auch des Rechts auf Freiheit dar.

Im rechtlichen Prozess gegen Çiğdem Ör werden wir in den kommenden Tagen einen 'Haftentlassungsantrag' stellen, um die Verhaftungsmaßnahme aufzuheben. Darüber hinaus bereiten wir eine Individualbeschwerde mit 'Antrag auf einstweilige Anordnung' beim Verfassungsgericht vor, um feststellen zu lassen, dass dieser Zustand einen schwerwiegenden Eingriff in die Meinungsfreiheit und das Recht auf Freiheit darstellt.

Dass Meinungsäußerungen, die als scharfe Kritik oder grobe Worte gegenüber Politikern bezeichnet werden, mit mehr Verständnis begegnet werden sollte und keinen Straftatbestand darstellen, ist eine Tatsache, die sowohl durch Entscheidungen des Kassationshofs als auch des Verfassungsgerichts und des EGMR belegt ist.

Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass die Verhaftungsmaßnahme, die sich lediglich auf eine Meinungsäußerung stützt, nicht nur unverhältnismäßig ist, sondern dass auch die Kritik berechtigt ist, dass dies mit der Klage 'erst bestrafen, dann urteilen' auf die Tagesordnung kommt.

Zur Verteidigung von Çiğdem Ör bei der Staatsanwaltschaft..."