AYM-Entscheidung zu Feyzioğlu: Bestrafung für den Begriff 'Yavşak' ist eine Verletzung der Meinungsfreiheit

Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Bestrafung eines Anwalts, der eine Karikatur über den ehemaligen TBB-Präsidenten Metin Feyzioğlu mit einer Notiz geteilt hatte, die das Wort „yavşak“ (etwa: schleimig/widerwärtig) enthielt, als Verletzung der Meinungsfreiheit gewertet.

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Wie aus einem Bericht von Kısa Dalga hervorgeht, teilte der bei der Anwaltskammer Ankara registrierte Rechtsanwalt Süleyman Sırrı Kuş im Jahr 2019, während der laufenden Debatten über das vom Präsidenten verkündete Strategiedokument zur Justizreform, eine Karikatur über den damaligen TBB-Präsidenten Metin Feyzioğlu auf seinem Social-Media-Account.

In der Karikatur waren neben dem Bild von Feyzioğlu die Worte zu lesen: "Ihr habt mich in euren Augen zu groß gemacht, das Schleimige liegt in meinen Genen." 

In dem auf Beschwerde von Feyzioğlu eingeleiteten Verfahren wurde der Anwalt mit der Begründung, die Äußerungen seien ein „Angriff auf die Persönlichkeitsrechte“, zu einer Geldstrafe von 3.480 TL verurteilt; das Urteil wurde in der Berufungsinstanz bestätigt.

ENTSCHEIDUNG ÜBER RECHTSVERLETZUNG

Das Verfassungsgericht (AYM), das die Individualbeschwerde von Rechtsanwalt Kuş prüfte, entschied hingegen, dass die Meinungsfreiheit verletzt wurde.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass die Karikatur eine „Ausdrucksform sei, in der Humor, Übertreibung und Kritik miteinander verwoben sind“.

Das AYM ordnete ein neues Verfahren an und entschied, dass dem Beschwerdeführer eine Entschädigung in Höhe von 34.000 TL für immateriellen Schaden zu zahlen ist.