Ayşenur Arslan stand wegen drohender Haftstrafe vor Gericht
Die Journalistin Ayşenur Arslan musste sich wegen Äußerungen in ihrer Sendung bei Halk TV vor Gericht verantworten; ihr drohen bis zu 7,5 Jahre Haft. Arslan wurde wegen des Vorwurfs der „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ angeklagt. Sie erklärte, die Anschuldigungen seien ein Missverständnis und ihre Worte in der Sendung hätten ihr eigentliches Ziel verfehlt.
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Die Journalistin Ayşenur Arslan stand wegen eines Verfahrens vor Gericht, das aufgrund ihrer Äußerungen in ihrer am 2. Oktober 2023 auf Halk TV ausgestrahlten Sendung eingeleitet wurde, in der sie über den von der PKK verübten Anschlag auf das Innenministerium berichtete. Gegen Arslan wurde wegen des Vorwurfs der „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ eine Haftstrafe von einem bis zu 7,5 Jahren gefordert.
Die Verhandlung vor dem 14. Schwurgericht in Istanbul hat begonnen. In der Anklageschrift gegen die Journalistin Arslan wurde behauptet, dass ihre Worte in der Sendung „dazu geeignet seien, in der Gesellschaft Unruhe und Empörung zu stiften, und als Wegweiser oder Anregung für mögliche Aktionen terroristischer Organisationen dienen könnten“.
Ayşenur Arslan betonte in ihrer Aussage in der Anklageschrift, dass die Worte, die Gegenstand der Anschuldigung sind, missverstanden wurden, und hielt fest:
„Auch wenn meine Sätze zum jetzigen Zeitpunkt ihr Ziel verfehlt haben mögen, war mein eigentlicher Punkt und das, worauf ich hinweisen wollte, folgendes: Bei mir entstand der Gedanke, dass dies eine Botschaft an den neu im Amt befindlichen Innenminister sein könnte, nachdem unter seiner Koordination zuletzt nacheinander Operationen durchgeführt wurden, die kriminellen Organisationen schwere Schläge versetzt haben; denn in letzter Zeit gab es zahlreiche Operationen gegen Drogenhändler und kriminelle Vereinigungen. Angesichts der Art und Weise, wie die Tat ausgeführt wurde, dachte ich, ob vielleicht bestimmte kriminelle Kreise durch eine solche Analogie versuchen, der Polizei und dem Innenministerium eine Einschüchterungsbotschaft zu senden. Weder in der Sendung noch jetzt während meiner Aussage kann von einer Äußerung die Rede sein, die Terror verherrlicht oder legitimiert. Ich verurteile die Tat, die stattgefunden hat, hier genauso wie in der Sendung.“