Erster Tag im Prozess gegen die kriminelle Vereinigung um Aziz İhsan Aktaş: Geheime Zeugen werden gehört
Im Rahmen der Ermittlungen gegen die kriminelle Vereinigung um Aziz İhsan Aktaş stehen heute 200 Personen, darunter suspendierte CHP-Bürgermeister, zum Prozessauftakt im Gefängniskomplex Marmara vor Gericht.
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Heute beginnt der Prozess gegen 200 Personen, die in der Anklageschrift im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die kriminelle Vereinigung um Aziz İhsan Aktaş aufgeführt sind. Unter den 200 Angeklagten befinden sich insgesamt sieben Bürgermeister, darunter sechs suspendierte CHP-Bürgermeister.
Das 1. Schwurgericht Istanbul hat unter Berücksichtigung des Umfangs der Akte, der hohen Anzahl an Angeklagten und aus Sicherheitsgründen beschlossen, dass die Verhandlungen vom 27. Januar bis zum 20. Februar täglich um 10.00 Uhr im Saal Nr. 1 des Gefängnisses Silivri stattfinden werden.
Das Gericht hat ein Kontingent von 25 Plätzen für Pressevertreter reserviert, die die Verhandlung verfolgen möchten. Andere Journalisten können den Prozess von einem separaten Bereich aus verfolgen, in den die Übertragung erfolgt. Zudem wurde das Mitführen von Telefonen und Aufnahmegeräten in den Saal untersagt; es wurde festgelegt, dass jeder Angeklagte von maximal drei Anwälten vertreten werden darf.
AKTAŞ AUF FREIEM FUSS
In der Anklageschrift wird für den auf freiem Fuß befindlichen Aziz İhsan Aktaş eine Freiheitsstrafe von 187 bis 450 Jahren sowie die Einziehung der Vermögenswerte gefordert, die mutmaßlich aus Straftaten stammen.
Für den suspendierten Bürgermeister von Avcılar, Utku Caner Çaykara, werden 5 bis 15 Jahre, für den Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, 3 bis 9 Jahre sowie für die Bürgermeisterin von Seyhan, Oya Tekin, den Bürgermeister von Ceyhan, Kadir Aydar, den Oberbürgermeister von Adana, Zeydan Karalar, und den Bürgermeister von Adıyaman, Abdurrahman Tutdere, dessen gerichtliche Auflagen aufgehoben wurden und der in sein Amt zurückgekehrt ist, jeweils 4 bis 12 Jahre Haft gefordert.
Gegen den Bürgermeister von Beşiktaş, Rıza Akpolat, werden ebenfalls eine Freiheitsstrafe von 133 bis 337 Jahren sowie die Einziehung der mutmaßlich aus Straftaten stammenden Vermögenswerte beantragt.
VERHANDLUNGSBEGINN UM 10.00 UHR
Der Prozess beginnt heute um 10.00 Uhr im großen Gerichtssaal des geschlossenen Gefängniskomplexes Marmara in Silivri. Im Laufe des Verfahrens werden insgesamt 200 Personen, darunter 34 inhaftierte Angeklagte, ihre Verteidigung vorbringen.
VERFAHREN WIRD IN 10 THEMENBLÖCKE UNTERTEILT
Wie T24 berichtet, hat das Gericht beschlossen, die Verteidigungen anhand von Themenblöcken entgegenzunehmen, die auf den Vorwürfen in der Akte basieren. Im ersten Teil werden die Anschuldigungen gegen die Stadtverwaltung Adıyaman behandelt. Die Angeklagten werden ihre Aussagen zu insgesamt 10 verschiedenen Themenblöcken abgeben. Den inhaftierten Angeklagten wird Vorrang eingeräumt, anschließend folgen die Verteidigungen der nicht inhaftierten Angeklagten.
Dieser Reihenfolge zufolge wird die erste Verteidigung im Rahmen der Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung Adıyaman von Ceyhan Kayhan entgegengenommen. Das letzte Wort unter den inhaftierten Angeklagten wird dem Bürgermeister von Beşiktaş, Rıza Akpolat, erteilt, für den eine Haftstrafe von bis zu 415 Jahren gefordert wird. Ein weiterer bemerkenswerter Punkt ist, dass es im Abschnitt „Kriminelle Vereinigung mit Gewinnstreben um Aziz İhsan Aktaş“ keine inhaftierten Angeklagten gibt.
22 ANGEKLAGTE WERDEN VON IHREN WOHNORTEN AUS AUSSAGEN
Gemäß den Schreiben, die das Gericht an die Schwurgerichte in verschiedenen Provinzen gesandt hat, werden die Verteidigungen von 22 Angeklagten, darunter der Bürgermeister von Adıyaman, Abdurrahman Tutdere, in ihren jeweiligen Städten entgegengenommen.
GEHEIME ZEUGEN WERDEN EBENFALLS AM ERSTEN VERHANDLUNGSTAG GEHÖRT
Die beiden in der Akte unter den Decknamen „Yaprak“ und „XYZ49QP“ geführten geheimen Zeugen werden ebenfalls im Rahmen der ersten Verhandlung gehört. Das Gericht hat beschlossen, dass diese Zeugen ihre Aussagen per Fernschaltung abgeben, wobei ihre Stimmen und Bilder verfremdet werden.