„Baby Shower“-Party in einer Moschee veranstaltet: Religionsbehörde leitet Untersuchung ein

Eine „Baby Shower“-Veranstaltung in einer Moschee im Bezirk Kartepe in Kocaeli hat in den sozialen Medien für Empörung gesorgt. Das zuständige Muftiat gab bekannt, dass eine Untersuchung zu der ohne Genehmigung durchgeführten Veranstaltung eingeleitet wurde.

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Eine „Baby Shower“-Party, die von einer Eventfirma in einer Moschee im Bezirk Kartepe in Kocaeli organisiert wurde, hat in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt. Der Vorfall wurde durch einen Beitrag der Eventfirma in den sozialen Medien bekannt.

BUNTE BALLONS UND LICHTDEKORATIONEN IN DER MOSCHEE AUFGEBAUT

Bei der von der Eventfirma „Betüş’ün Konsept Dünyası“ vorbereiteten Veranstaltung wurden im Inneren der Moschee bunte Ballons, Lichtdekorationen und Geschenkecken aufgebaut. Die Bilder der „Baby Shower“-Party, die für ein Baby namens „Zeynep“ veranstaltet wurde, verbreiteten sich in den sozialen Medien.

In dem Beitrag wurden auch die Details des Konzepts sichtbar. Der dekorierte Tisch, der direkt vor der Gebetsnische (Mihrab) und den Teppichen der Moschee aufgestellt wurde, sowie die mit Blumen geschmückten Hintergründe und Geschenkartikel erregten Aufmerksamkeit. Die Aufnahmen wurden innerhalb kurzer Zeit tausendfach geteilt und stießen auf heftige Kritik.

MÜFTIAT: KEINE GENEHMIGUNG ERTEILT, UNTERSUCHUNG EINGELEITET

Nach den Reaktionen gab das Muftiat der Provinz Kocaeli eine offizielle Erklärung zu dem Thema ab. In der Erklärung wurde betont, dass für jede Art von Veranstaltung in Moscheen eine Genehmigung des Muftiats zwingend erforderlich sei. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass für die besagte „Baby Shower“-Organisation kein Antrag gestellt wurde und das Muftiat von dieser Veranstaltung keine Kenntnis hatte.

Das Muftiat der Provinz Kocaeli kündigte zudem an, dass eine offizielle Untersuchung zu dem Vorfall eingeleitet wurde. Es wurde erklärt, dass die notwendigen Schritte gegen die Firma, die die Organisation durchführte, sowie gegen die Verantwortlichen der Moschee eingeleitet werden.

VERANSTALTUNGEN IN MOSCHEEN SIND GENEHMIGUNGSPFLICHTIG

Gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) dürfen Moscheen ausschließlich für Gottesdienste und religiöse Bildung genutzt werden. Für derartige soziale oder kommerzielle Veranstaltungen ist eine Genehmigung des Muftiats erforderlich. Aktivitäten, die ohne Genehmigung durchgeführt werden, gelten sowohl als Verstoß gegen religiöse Regeln als auch gegen die gesetzlichen Vorschriften.