BDDK erteilt drei Banken Betriebserlaubnis
Die Beschlüsse der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Dem Beschluss zufolge wurde drei Unternehmen eine Betriebserlaubnis erteilt.
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Für die Colendi Bank A.Ş. heißt es: "Als Ergebnis der Bewertung im Rahmen von Artikel 10 des Bankengesetzes Nr. 5411, Artikel 7 der Verordnung über genehmigungspflichtige Transaktionen von Banken und indirekte Beteiligungen sowie der Verordnung über die Betriebsgrundsätze digitaler Banken und das Servicemodell-Banking wurde beschlossen, der Colendi Bank A.Ş., der mit dem Beschluss des Gremiums vom 03.08.2023 mit der Nummer 10639 die Gründungsgenehmigung erteilt wurde, eine Betriebserlaubnis zu erteilen."
In dem Beschluss, mit dem der Ziraat Dinamik Banka A.Ş. eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, heißt es: "Als Ergebnis der Bewertung im Rahmen von Artikel 10 des Bankengesetzes Nr. 5411, Artikel 7 der Verordnung über genehmigungspflichtige Transaktionen von Banken und indirekte Beteiligungen sowie der Verordnung über die Betriebsgrundsätze digitaler Banken und das Servicemodell-Banking wurde beschlossen, der Ziraat Dinamik Banka A.Ş., der mit dem Beschluss des Gremiums vom 23.03.2023 mit der Nummer 10542 die Gründungsgenehmigung erteilt wurde, eine Betriebserlaubnis zu erteilen."
Eine weitere Bank, der eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, ist die FUPS Bank A.Ş. Im Beschluss mit der Nummer 10979 heißt es: "Als Ergebnis der Bewertung im Rahmen von Artikel 10 des Bankengesetzes Nr. 5411, Artikel 7 der Verordnung über genehmigungspflichtige Transaktionen von Banken und indirekte Beteiligungen sowie der Verordnung über die Betriebsgrundsätze digitaler Banken und das Servicemodell-Banking wurde beschlossen, der FUPS Bank A.Ş., der gemäß dem Beschluss des Gremiums vom 28.09.2022 mit der Nummer 10347 und dem Beschluss vom 02.11.2023 mit der Nummer 10715 die Gründungsgenehmigung erteilt wurde, eine Betriebserlaubnis zu erteilen."