Beförderungen von Richtern und Staatsanwälten im Amtsblatt veröffentlicht

Die Entscheidungen über die Beförderungen von Richtern und Staatsanwälten wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die Beschlüsse des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK), die Namenslisten von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit enthalten, die ihre Dienstzeit in verschiedenen Graden vollendet haben, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

In den HSK-Beschlüssen wurden die Listen mit den Namen der Richter der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte verschiedener Grade aufgeführt, deren Beförderung nach Abschluss ihrer Dienstzeit bis Ende April 2025 beschlossen wurde.

Im selben Beschluss wurden zudem die Listen der Richter der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte veröffentlicht, die zum 30. April 2025 in den ersten Grad aufgestiegen sind und ab diesem Datum erstmals einer Prüfung für die Einstufung in die erste Klasse unterzogen wurden. Die Liste umfasst 212 Richter und 147 Staatsanwälte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie 22 Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wer trotz Erfüllung der Dienstzeit seinen Namen nicht auf dieser Liste findet, kann innerhalb von 30 Tagen schriftlich beim HSK eine Überprüfung seines Falls beantragen.