Befugnisse der Wachleute erweitert!
Ein Gesetzesentwurf mit Regelungen für den Bereich der inneren Sicherheit wurde im Innenausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen. Gemäß der neuen Regelung wurden die Befugnisse der Markt- und Nachbarschaftswachleute erweitert.
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Mit dem Gesetzesentwurf, der Regelungen für den Bereich der inneren Sicherheit enthält, werden die Strafen für Fahrer erhöht, die unbefugt Blaulicht oder Signalvorrichtungen verwenden. Gemäß der Regelung, durch die auch die Zuständigkeitsbereiche der Markt- und Nachbarschaftswachleute erweitert werden, dürfen die Wachleute nun manuelle Kontrollen von außen durchführen.
Mit dem im Innenausschuss der TBMM angenommenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Beamte des Innenministeriums sowie einiger Gesetze und des Gesetzesdekrets Nr. 375, der Regelungen für die innere Sicherheit enthält, werden auch Änderungen am Straßenverkehrsgesetz vorgenommen.
NEUE BEFUGNISSE FÜR MARKT- UND NACHBARSCHAFTSWACHLEUTE
Wenn ein Markt- oder Nachbarschaftswachmann bei einer angehaltenen Person oder in deren Fahrzeug einen hinreichenden Verdacht auf das Vorhandensein von Waffen oder Gegenständen hat, die das eigene Leben oder das Leben Dritter gefährden könnten, darf er zur Verhinderung von Schäden an sich selbst oder anderen eine manuelle Kontrolle der Person von außen durch Abtasten vornehmen. Bei Fahrzeugen darf er die Bereiche kontrollieren, die bei einer Betrachtung von außen einsehbar sind. Zu diesem Zweck darf weder das Ausziehen der Kleidung der Person noch das Öffnen von Fahrzeugbereichen verlangt werden, die von außen nicht einsehbar sind.
96 TAUSEND LIRA STRAFE FÜR UNBEFUGTE NUTZUNG VON SIGNALVORRICHTUNGEN
Demnach werden die Strafen für Fahrer erhöht, die unbefugt Blaulicht oder Signalvorrichtungen verwenden. Wer gegen die Bestimmungen zur Verwendung von Geräten verstößt, die Licht- und/oder Tonsignale abgeben, wird mit einer Geldstrafe von 96.000 Lira belegt; der Führerschein wird für 30 Tage eingezogen und das Fahrzeug für denselben Zeitraum aus dem Verkehr gezogen.
Sollten die Bestimmungen innerhalb eines Jahres ab dem Datum des letzten Verstoßes zwei- oder mehrmals verletzt werden, wird gegen die Fahrer jedes Mal eine Geldstrafe von 192.000 Lira verhängt, der Führerschein für 60 Tage eingezogen und das Fahrzeug für 60 Tage aus dem Verkehr gezogen. Ist der Fahrer nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter, wird zusätzlich ein Bußgeldbescheid in gleicher Höhe für das Kennzeichen ausgestellt. Die betroffenen Geräte werden durch die zuständige Verwaltungsbehörde beschlagnahmt und deren Einziehung zugunsten der Öffentlichkeit angeordnet.
Die Maßnahmen zum Einzug des Führerscheins werden von den im Gesetz genannten Beamten durchgeführt. Führerscheine, die für 60 Tage eingezogen wurden, werden erst nach einer psychotechnischen Untersuchung und einer Begutachtung durch einen Facharzt für Psychiatrie zurückgegeben, sofern festgestellt wird, dass kein Hinderungsgrund für das Führen eines Fahrzeugs vorliegt. Die im Rahmen dieses Artikels eingezogenen Führerscheine werden nur unter der Bedingung zurückgegeben, dass alle im Rahmen der Regelung verhängten Bußgelder vollständig beglichen wurden.
FAHRZEUGREGISTER- UND ZULASSUNGSDATEN WERDEN MIT DER JANDARME GETEILT
Die Informationen in der Datenbank des Fahrzeugregister- und Zulassungssystems, das von der Türkischen Notarvereinigung geführt wird, werden neben der Generaldirektion für Sicherheit künftig auch in Echtzeit mit dem Generalkommando der Jandarme geteilt. Damit soll die Verfolgung von Fahrzeugen ermöglicht werden, die bei Straftaten wie „Terrorismus, Schmuggel und Menschenschmuggel“ im Zuständigkeitsbereich des Generalkommandos der Jandarme verwendet werden, um Straftaten zu verhindern, Verdächtige zu fassen, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und illegale Migration zu unterbinden.