Begründete Ablehnung im Diplom-Rechtsstreit von Ekrem İmamoğlu veröffentlicht

Im Rechtsstreit des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu gegen die Annullierung seines Diploms wurden die Gründe für die ablehnende Entscheidung des Gerichts dargelegt. Das Gericht räumte zwar einen Verfahrensfehler der Universität ein, entschied jedoch, dass die Verantwortung bei İmamoğlu liege.

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Im Rechtsstreit des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu, der zugleich Präsidentschaftskandidat der CHP ist, um die Aufhebung des Verwaltungsakts zur Annullierung seines Diploms, sind die Details der ablehnenden Entscheidung des 5. Verwaltungsgerichts Istanbul bekannt geworden.

Das Gericht bewertete den 1990 erfolgten Wechsel von der Girne American University an die betriebswirtschaftliche Fakultät der Universität Istanbul als nicht gesetzeskonform. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass die Verwaltung der Universität Istanbul bei den Wechselvorgängen gegen die geltenden Regeln verstoßen habe. Das Gericht betonte jedoch, dass dieser Verwaltungsfehler für İmamoğlu keinen erworbenen Rechtsanspruch begründe und wies die volle Verantwortung für den Prozess dem Studenten zu.

Es wurde mitgeteilt, dass der Hochschulrat (YÖK) im Jahr 1990 lediglich die Eastern Mediterranean University anerkannte, während die Girne American University vom YÖK erst 1993 offiziell anerkannt wurde. Daher wurde geschlussfolgert, dass der Wechsel im Jahr 1990 rechtlich nicht möglich gewesen sei.

Darüber hinaus enthielt der Bericht des Hochschulaufsichtsrats die Feststellung, dass die Ausschreibungen für den Hochschulwechsel vor den angegebenen Terminen beendet wurden, die Kapazitäten ohne neue Ausschreibung erhöht wurden und der Prozess entgegen den Vorschriften durchgeführt wurde. Während anerkannt wurde, dass İmamoğlus Notendurchschnitt in jenem Zeitraum die Mindestanforderungen erfüllte, wurde erklärt, dass er hinsichtlich der Erfolgsrangliste außerhalb der Kapazitätsgrenzen lag.

In der Entscheidung wurde betont, dass die Erhöhung der Wechselkapazitäten durch die Verwaltung der Universität Istanbul entgegen den gesetzlichen Bestimmungen als „offensichtlicher Verwaltungsfehler“ eingestuft wurde. Dennoch wurde hervorgehoben, dass dieser Umstand kein Recht zugunsten des Studenten begründe und die Verantwortung bei der Person liege, die den Antrag gestellt habe.

Zusammenfassend entschied das Gericht, dass die Annullierung des Diploms auf rechtlicher Grundlage gültig sei, und wies den Antrag von Ekrem İmamoğlu ab.