Beitrag von Sedat Peker zu Furkan Bölükbaşı
Der als „Aktrol“ bekannte Furkan Bölükbaşı, der wegen des Vorwurfs eines „Attentats und tätlichen Angriffs“ auf Präsident Erdoğan festgenommen wurde, ist vom zuständigen Gericht in Untersuchungshaft genommen worden. Nach dem Vorfall äußerte sich Sedat Peker auf seinem Social-Media-Account, indem er einen Beitrag gegen Bölükbaşı teilte. In dem Beitrag hieß es: „Furkan Bölükbaşı ist zu einem solchen nationalen Hassobjekt geworden, dass zum ersten Mal in der Geschichte Rechte und Linke gleichzeitig einen Sieg feiern.“
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Furkan Bölükbaşı, der durch seine Social-Media-Beiträge bekannt wurde, wurde aufgrund eines seiner Posts wegen des Vorwurfs eines „Attentats und tätlichen Angriffs auf den Präsidenten“ festgenommen. Nach seiner polizeilichen Vernehmung wurde Bölükbaşı der Staatsanwaltschaft überstellt und anschließend vom zuständigen Friedensgericht in Untersuchungshaft geschickt.
AUFFÄLLIGER BEITRAG VON SEDAT PEKER
Während der Vorfall in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen sorgte, blieb auch Sedat Peker, der in letzter Zeit häufig mit seinen Äußerungen in den Schlagzeilen steht, nicht untätig. Peker teilte in seiner Instagram-Story einen Beitrag über Furkan Bölükbaşı, der sich gegen Präsident Erdoğan richtete. In dem besagten Beitrag hieß es: „Furkan Bölükbaşı ist zu einem solchen nationalen Hassobjekt geworden, dass zum ersten Mal in der Geschichte Rechte und Linke gleichzeitig einen Sieg feiern.“
DETAILS ZUR AUSSAGE WERDEN BEKANNT
Furkan Bölükbaşı wies die Vorwürfe in seiner polizeilichen Aussage zurück. In seiner Verteidigung erklärte er:
„Der im Untersuchungsbericht der Cyberkriminalitätsabteilung aufgeführte Screenshot weist eine Uhrzeit von 17:15 Uhr auf, während der von der Staatsanwaltschaft festgestellte Screenshot die Uhrzeit 15:17 Uhr zeigt. In diesem Sinne ist die Feststellung im Untersuchungsbericht fehlerhaft. Obwohl im Untersuchungsbericht der Cyberkriminalitätsabteilung die Uhrzeit des betreffenden Screenshots mit 17:15 Uhr angegeben wird, wurde dieser Screenshot bereits mehrfach von anderen X-Nutzern vor der von der Cyberkriminalitätsabteilung festgestellten Uhrzeit geteilt. Zwischen diesen beiden Situationen liegen etwa 2 Stunden. Aufgrund der Art des betreffenden Mediums kann ein Beitrag nicht durch einen Screenshot erstellt werden, bevor der Beitrag selbst überhaupt veröffentlicht wurde.
In dem von der Staatsanwaltschaft festgestellten Screenshot ist zu sehen, dass ein Beitrag eines Nutzers namens 'Omerdumgiriz' zitiert wird. In der Feststellung der Cyberkriminalitätsabteilung findet sich jedoch kein solches Zitat. Zudem ist in dem von der Staatsanwaltschaft festgestellten Screenshot, wie bei allen anderen X-Beiträgen, die Anzahl der Aufrufe zu sehen. Dies ist jedoch im Untersuchungsbericht der Cyberkriminalitätsabteilung nicht enthalten. Wenn man zudem die URL-Adresse, die von der Cyberkriminalitätsabteilung ermittelt wurde, in einen Browser eingibt, erscheint die Meldung: 'Hier gibt es nichts zu sehen. Noch nicht...'
Wäre jedoch ein Beitrag mit dieser URL verknüpft gewesen, hätte beim Aufrufen der URL im Browser entweder der Beitrag selbst angezeigt werden müssen oder, falls er gelöscht wurde, der Hinweis 'Dieser Beitrag wurde gelöscht' erscheinen müssen. Aus diesen Gründen stimme ich der Feststellung der Cyberkriminalitätsabteilung nicht zu. Und ich bin der Meinung, dass diese Feststellung nachträglich konstruiert wurde.“