Bekanntmachung zur versetzungsbedingten Lehrerversetzung für die Halbjahresferien 2026 veröffentlicht

Das Bewerbungsverfahren für Lehrer, die aufgrund von Familienzusammenführung, Gesundheit, Lebenssicherheit, Behinderung oder anderen Gründen eine Versetzung innerhalb von Bezirksgruppen oder zwischen Provinzen beantragen möchten, beginnt am 14. Januar.

İHA

Das Bildungsministerium hat die Bekanntmachung für die Halbjahresferien 2026 hinsichtlich derversetzungsbedingten Lehrerversetzungen veröffentlicht. In der vom Ministerium herausgegebenen Mitteilung heißt es: „Die Versetzungsverfahren werden im Gegensatz zufrüheren Jahren in zwei getrennten Zeitplänenfür Versetzungen innerhalb von Bezirksgruppenund zwischen Provinzendurchgeführt.“werden.

Für Lehrkräfte, die im Dienst desBildungsministeriums stehen, giltdie Regelung, dass Lehrkräfte gemäß der „Verordnungüber die Ernennung und Versetzung vonLehrkräftendes Bildungsministeriums“ bei Gründen wie Familienzusammenführung, Gesundheit, Lebenssicherheitsicherheit, Behinderung oder anderen Gründen, die einen Ausnahmetatbestand darstellen, können Anträge auf Versetzung innerhalb vonBezirksgruppenoder zwischen Provinzen gemäß den in den Bekanntmachungen gemachtenErklärungen eingereicht werden", hieß es.

Innerhalbder BezirksgruppenVersetzung zwischen

Innerhalb derBezirksgruppenfür eine Versetzungmüssen dieLehrkräfte in der Voranmelde-phase vom 14. bis 19. Januar ihre Gründe unter Vorlage der entsprechenden Dokumente angeben. Diejenigen, deren Voranmeldung genehmigt wurde, können in der zweiten Phase vom 20. bis 22. Januar ihre Präferenzanträge einreichen. Die Ernennungen werden am 23. Januar durchgeführt.Die Ernennungen werden durchgeführt.Die Abwicklung der Freistellungen für die ernannten Personen kann ab dem 23. Januar erfolgen.

Innerhalb der provinzinternen BezirksgruppenIm Rahmen der Bekanntmachung für Versetzungsverfahren werden Anträge auf Versetzung aufgrund des Ruhestands des Ehepartners nicht akzeptiert.

Versetzung zwischen Provinzen

Für die Versetzung zwischen den Provinzenmüssen dieLehrkräfte in der ersten Phase vom 14. bis 19. Januar ihre Gründe zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einreichen. Diejenigen, derenVorantrag genehmigt wurde, können in der zweiten Phase vom 27. bis 29. Januar ihre Präferenzen angeben. Die Zuweisungen werden am 30. Januardurchgeführt.wird durchgeführt. DieAbreiseformalitäten derjenigen, deren Versetzung genehmigt wurde, können ab dem 30. Januar abgewickelt werden.

In dererklärten Mitteilung heißt es: "Für diejenigen, die eine Versetzung aufgrund von Familienzusammenführung beantragen,ist eine 360-tägige Sozialversicherungspflicht amZeitraum angefordert werden. In der zweiten Phase können alle Bildungseinrichtungen mit freien Planstellen nach Fachbereichen sowiemöglichefrei werdende Bildungseinrichtungen gewählt werden. Die Versetzungen erfolgen unter Berücksichtigung der gewählten Bildungseinrichtungen auf Basis der Dienstpunkt rangfolgegemäß.werden elektronisch durchgeführt", hieß es in der Erklärung.