Bemerkenswerte Entscheidung im Fall Aziz İhsan Aktaş: Konkordat beendet

Während der Prozess gegen die „kriminelle Vereinigung Aziz İhsan Aktaş“ andauert, wurde das für das Unternehmen Bilginay Temizlik Hizmetleri laufende Konkordat-Verfahren durch einen Verzichtsbeschluss des Gerichts eingestellt; alle Maßnahmen gegen das Unternehmen wurden aufgehoben.

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Während die Verhandlungen im Prozess gegen 200 Angeklagte, der in der Öffentlichkeit als „kriminelle Vereinigung Aziz İhsan Aktaş“ bekannt ist und in dem auch 7 CHP-Bürgermeister – 5 davon in Untersuchungshaft – angeklagt sind, in ihre zweite Woche gehen, gab es eine wichtige rechtliche Entwicklung bezüglich der Bilginay Temizlik Hizmetleri Ltd. Şti., die sich im Besitz von Aktaş befindet.

Das 3. Handelsgericht Ankara hat seine endgültige Entscheidung in dem Konkordat-Verfahren getroffen, das bezüglich des Unternehmens geführt wurde. Demnach wurde der Konkordat-Antrag aufgrund eines Verzichts abgelehnt und das Verfahren offiziell beendet.

VERZICHTSBESCHLUSS DES GERICHTS

Wie halktv.com.tr berichtet, traf das 3. Handelsgericht Ankara am 29. Januar 2026 im Aktenzeichen 2025/226 eine Entscheidung. Das Gericht entschied, den von dem Gläubiger Arslancan Kurumsal Ltd. Şti. gestellten Konkordat-Antrag aufgrund des Verzichts der Klägerseite abzuweisen.

Mit der Entscheidung wurde zudem die Aufhebung aller im Rahmen der Akte verhängten Schutzmaßnahmen angeordnet.

ENDGÜLTIGE FRIST AUFGEHOBEN

Die zuvor für das Unternehmen erlassene „endgültige Frist“, die bis zum 19. Juni 2026 hätte andauern sollen, wurde aufgehoben. Das Gericht ordnete die Aufhebung aller einstweiligen Verfügungen gegen Bilginay Temizlik Hizmetleri an und beschloss, die zuständigen Behörden über den Sachverhalt zu informieren.

Darüber hinaus wurde das Mandat des Konkordat-Kommissariats, das mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt war, beendet.

KONKORDAT ENDET 5 MONATE FRÜHER

Das Konkordat-Verfahren für Bilginay Temizlik Hizmetleri hatte am 19. März 2025 mit einer dreimonatigen vorläufigen Frist begonnen. Nach durchgeführten Prüfungen hatte das Gericht dem Unternehmen ab dem 19. Juni 2025 eine einjährige endgültige Frist gewährt.

Der Konkordat-Schutz, der unter normalen Umständen bis Juni 2026 hätte andauern sollen, endete mit dem Verzichtsbeschluss vom 29. Januar 2026 etwa 5 Monate früher.

UNTERNEHMEN KEHRT ZU NORMALEM BETRIEB ZURÜCK

Mit der Gerichtsentscheidung haben die Konkordat-Schutzbestimmungen gemäß den Artikeln 294, 295, 296 und 297 des türkischen Exekutions- und Konkursgesetzes für das Unternehmen ihre Gültigkeit verloren.

Damit verlässt Bilginay Temizlik Hizmetleri den Konkordat-Status und kehrt zu seinen normalen geschäftlichen und rechtlichen Verpflichtungen zurück. Für das Unternehmen, das unter der Verwaltung des TMSF steht, wurde nach der Entscheidung auch der Weg für eine erneute Teilnahme an Ausschreibungen geebnet.