Bemerkenswerte Entwicklung im Fall 'Esra Hankulu': Haftstrafe bestätigt
Der 1. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs hat die zehnjährige Haftstrafe gegen Ümitcan Uygun wegen "Herbeiführung des Todes durch vorsätzliche Körperverletzung" im Fall um den Tod von Esra Hankulu bestätigt.
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Der Senat hat die Revisionsprüfung des Urteils abgeschlossen, das am 13. April 2022 vom 9. Schwurgericht Ankara gefällt wurde.
Demnach wurde die Bestätigung der zehnjährigen Haftstrafe gegen Uygun wegen "Herbeiführung des Todes durch vorsätzliche Körperverletzung" im Zusammenhang mit dem Tod von Hankulu beschlossen.
Zudem wurde der Antrag von Uygun auf Haftentlassung abgelehnt.
HINTERGRUND DES VORFALLES
Laut der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Ankara stellten Polizeikräfte am 3. August 2021 beim Eintreffen in einem Haus im Stadtteil Akdere im Bezirk Mamak fest, dass die 25-jährige Esra Hankulu verstorben war.
Daraufhin wurden Ümitcan Uygun, Furkan Gürgil und Dilan Civelek, die in der Tatnacht mit Hankulu im selben Haus waren, festgenommen.
Gegen den Angeklagten Uygun wurde wegen "vorsätzlicher Tötung einer Person, die sich nicht verteidigen kann" eine lebenslange Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen gefordert, während für die nicht inhaftierten Angeklagten Gürgil und Civelek wegen "Verdunkelung von Beweismitteln" jeweils bis zu fünf Jahre Haft beantragt wurden.
Das zuständige 9. Schwurgericht Ankara verurteilte den Angeklagten Uygun zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen "Herbeiführung des Todes durch vorsätzliche Körperverletzung", während die Angeklagten Gürgil und Civelek wegen "Verdunkelung von Beweismitteln" zu jeweils einem Monat und sechs Tagen Haft verurteilt wurden, wobei die Urteilsverkündung bei diesen Angeklagten ausgesetzt wurde.
Gegen Ümitcan Uygun wurde zudem eine separate Anklageschrift im Zusammenhang mit dem Tod von Sema Esen, bekannt unter dem Namen Aleyna Çakır, erstellt.