Bemerkenswerte Erklärung der MHP zu Verhaftungen: 'Strafvollzug kann nach der Behandlung erfolgen'

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız bezeichnete die Behauptungen, dass gegen Häftlinge ein 'Feindstrafrecht' angewandt werde, als 'abscheuliche Verleumdung'. In seiner Erklärung schrieb Yıldız: 'In der Türkei gibt es kein Feindstrafrecht. Das Recht auf Behandlung für Häftlinge in Lebensgefahr ist eine gesetzliche Verpflichtung. Das Recht auf Leben steht über allen anderen Rechten.'

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Yıldız äußerte sich zu den Maßnahmen der Untersuchungshaft in Strafverfahren. In einem Beitrag in den sozialen Medien erklärte Yıldız: 'Wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und keine absolute Notwendigkeit besteht, sollten andere Maßnahmen als die Verhaftung in Betracht gezogen werden.'

In der Erklärung von Yıldız wurde darauf hingewiesen, dass das Strafverfahren ein langwieriger Prozess sei, der darauf abziele, die materielle Wahrheit aufzudecken. In dem Beitrag wurden folgende Ansichten geäußert:

'Das Strafverfahren ist ein langer und schwieriger Weg, auf dem die Fragen beantwortet werden, ob die strafbare Handlung begangen wurde, wer der Täter ist, falls sie begangen wurde, und welcher Zusammenhang zwischen Täter und Tat besteht, um zweifelsfrei festzustellen, welche Sanktion angemessen ist, und um auf diese Weise die materielle Wahrheit zu erreichen.

In den letzten Monaten haben wir am häufigsten die Begriffe 'Unschuldsvermutung und Feindstrafrecht' gehört. Gemäß Artikel 38/4 der Verfassung gilt niemand als schuldig, solange seine Schuld nicht rechtskräftig festgestellt ist. Die genannte Regelung drückt eine Vermutung aus. Eine Vermutung ist dem Strafprozessrecht eigentlich fremd. Der Grundsatz, der nicht im Widerspruch zum Strafverfahren steht, ist der Grundsatz 'in dubio pro reo' (im Zweifel für den Angeklagten).

'IN DER TÜRKEI GIBT ES KEIN FEINDSTRAFRECHT'

Inwieweit die meisten Schutzmaßnahmen, insbesondere die Einschränkung der Freiheit zum Zwecke des öffentlichen Interesses, und die Schutzmaßnahme der Verhaftung mit der Unschuldsvermutung vereinbar sind, ist eigentlich ein akademisches Diskussionsthema. Wenn der Grundsatz der 'Verhältnismäßigkeit' im Strafverfahren nicht mit Füßen getreten wird und keine absolute Notwendigkeit besteht, sollten andere Maßnahmen als die Verhaftung in Betracht gezogen werden.

Die Behauptung, dass gegen Häftlinge ein 'Feindstrafrecht' angewandt werde, ist nichts weiter als eine abscheuliche Verleumdung. In der Türkei gibt es kein Feindstrafrecht. Wenn wir schon dabei sind, lassen Sie es uns noch einmal betonen: Die Behandlung eines Häftlings, dessen Leben in Gefahr ist, ist eine gesetzliche Verpflichtung. Der Strafvollzug kann später erfolgen. Das Recht auf Leben steht über allen anderen Rechten. Frohe Feiertage.'