Bemerkenswerter Vorschlag von HÜDA PAR zum Freitagsgebet
Die HÜDA PAR, ein Partner der Volksallianz (Cumhur İttifakı), hat einen Gesetzesentwurf in die Große Nationalversammlung der Türkei eingebracht, der vorsieht, dass Arbeitnehmer während der Zeit des Freitagsgebets freigestellt werden. Sollte die Regelung verabschiedet werden, könnten Beschäftigte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor während der Zeit des Freitagsgebets von der Arbeit befreit werden.
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Die Hür Dava Partisi (HÜDA PAR), die für ihre Nähe zur Hisbollah bekannt ist, hat einen Gesetzesentwurf bei der Präsidentschaft der Großen Nationalversammlung der Türkei eingereicht, der darauf abzielt, Arbeitnehmer während der Zeit des Freitagsgebets freizustellen. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wären Beschäftigte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor während der Zeit des Freitagsgebets von der Arbeit befreit.
Der Entwurf, der die Unterschriften des Parteivorsitzenden und Istanbuler Abgeordneten Zekeriya Yapıcıoğlu sowie der Abgeordneten Şahzade Demir (Gaziantep), Serkan Ramanlı (Batman) und Faruk Dinç (Mersin) trägt, sieht Änderungen am Beamtengesetz und am Arbeitsgesetz vor. Mit dieser Regelung soll den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung während der Zeit des Freitagsgebets eingeräumt werden.
In der Begründung des Entwurfs wurden folgende Einschätzungen dargelegt:
"Obwohl die Verfassung, die es als Aufgabe des Staates ansieht, die notwendigen Bedingungen für die Entwicklung der materiellen und spirituellen Existenz des Menschen zu schaffen, die Freiheit von Gottesdiensten, religiösen Riten und Zeremonien vorsieht, kann es sowohl für Beschäftigte im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu Problemen und Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer religiösen Pflichten kommen. Insbesondere wenn das Freitagsgebet in die Arbeitszeit fällt, nehmen diese Probleme und Schwierigkeiten zu, und es ist den Arbeitnehmern manchmal nicht möglich, das Freitagsgebet zu verrichten, zu dem sie sich aufgrund ihres Glaubens verpflichtet fühlen.
Diese Situation führt sowohl im Hinblick auf die spirituelle Existenz und Entwicklung des Einzelnen sowie dessen inneren Frieden als auch im Hinblick auf den Arbeitsfrieden und die Arbeitseffizienz zu negativen Ergebnissen. Unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Forderungen und Bedürfnisse wird eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die die Verrichtung des Freitagsgebets, das einen wichtigen Gottesdienst darstellt, ermöglicht, falls es in die Arbeitszeit fällt. Auf diese Weise soll die Ausübung der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit gestärkt und die Entwicklung der spirituellen Existenz des Einzelnen sowie die Sicherung des gesellschaftlichen Friedens und des Arbeitsfriedens gefördert werden."