Berichterstattung über illegale Bauten am Bosporus mit „nationaler Sicherheit“ blockiert
Nachrichten über bekannte Betriebe am Bosporus, deren Abriss auf Beschluss des Denkmalschutzrates eingeleitet wurde, sind durch eine Entscheidung des 4. Friedensgerichts Istanbul gesperrt worden. Als Begründung wurden „nationale Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ angeführt.
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Nach einer Anzeige des Ministeriums für Kultur und Tourismus stellte der Denkmalschutzrat fest, dass etwa 300 Gebäude entlang des Bosporus illegal errichtet wurden. Zu diesen Bauten zählen symbolträchtige und touristische Betriebe Istanbuls wie das Bebek Balıkçısı, die Baylan Pastanesi, das Bebek Otel, das Arnavutköy Balıkçısı, das Mandarin Otel und das Ottoman Otel.
Nach einer entsprechenden Prüfung wurde vom Exekutivausschuss der Stadtverwaltung Istanbul der Abrissbeschluss für die betroffenen Gebäude gefasst.
ABRISSE HABEN BEGONNEN: ERSTE STATION IST DIE BAYLAN PASTANESI
Nach dem Beschluss wurden die Abrissarbeiten eingeleitet. Der erste Abrissort war die Baylan Pastanesi, eines der Wahrzeichen Istanbuls. Es wurde mitgeteilt, dass nach dem Abriss weitere Betriebe folgen sollen. Die Abrissarbeiten werden unter Begleitung von Polizei und Ordnungskräften fortgesetzt, wobei in der Umgebung umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
SPERRE DER BERICHTERSTATTUNG: BEGRÜNDUNG „NATIONALE SICHERHEIT“
Wie der Verein für Meinungsfreiheit (İfade Özgürlüğü Derneği) mitteilte, hat das 4. Friedensgericht Istanbul mit Beschluss vom 11. Juli 2025 (Aktenzeichen 2025/7663) den Zugang zu Nachrichten und Inhalten über diese Abrisse gesperrt. Die Entscheidung wurde im Rahmen von Artikel 8A des Gesetzes Nr. 5651 mit den Begründungen „nationale Sicherheit“, „öffentliche Ordnung“ sowie „Sicherheit von Leben und Eigentum“ getroffen.
WAS BESAGT DAS GESETZ?
Gemäß dem Gesetz Nr. 5651 kann auf Antrag des Präsidialamtes oder der zuständigen Ministerien eine Zugangssperre aus Gründen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Prävention von Straftaten oder der allgemeinen Gesundheit verhängt werden. Solche von einem Friedensrichter oder den zuständigen Behörden getroffenen Entscheidungen müssen innerhalb von spätestens 4 Stunden umgesetzt werden.