Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für İbrahim Keloğlan nach Tötung der Katze 'Eros'
Die gegen den Angeklagten İbrahim Keloğlan verhängte Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten wurde bestätigt. Er war erneut verurteilt worden, nachdem er die Katze namens „Eros“ im Aufzug einer Wohnanlage in Başakşehir über Minuten hinweg misshandelt und schließlich getötet hatte.
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Die 32. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul (Berufungsgericht) hat die Prüfung der Berufung gegen das Urteil des 16. Strafgerichts Küçükçekmece abgeschlossen, das Keloğlan wegen des Tatbestands der „vorsätzlichen Tötung eines Haustieres“ zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt hatte.
Das Gericht entschied, dass das Urteil der Vorinstanz keine verfahrensrechtlichen oder materiellen Mängel aufweise und auch bei der Beweiswürdigung keine Unzulänglichkeiten vorlägen. Die Kammer erklärte, die Beweisaufnahme sei angemessen erfolgt.
Das Gericht stellte fest, dass die Tat rechtlich korrekt eingeordnet wurde und die gegen den Angeklagten verhängte Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten im gesetzlichen Rahmen angewandt wurde. Die Berufungsanträge des Angeklagten, seines Anwalts sowie der Staatsanwaltschaft wurden als unbegründet zurückgewiesen.