Berufungsgericht hebt Urteil gegen Seçil Erzan auf: 102 Jahre und 4 Monate Haft

Das Istanbuler Regionalgericht hat die gegen die inhaftierte Angeklagte Seçil Erzan verhängte Haftstrafe von 102 Jahren und 4 Monaten aufgehoben.

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Im Fall von Seçil Erzan, die zu 102 Jahren und 4 Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 753.880 Lira verurteilt worden war, weil sie unter dem Vorwand eines hochrentablen, sicheren Fonds – in den angeblich auch Persönlichkeiten wie Fatih Terim investiert hätten – mehr als 30 Personen, darunter bekannte Fußballer wie Arda Turan, Fernando Muslera, Emre Belözoğlu und Selçuk İnan, um Millionen Lira betrogen haben soll, hat das Berufungsgericht seine Entscheidung bekannt gegeben.

Die 22. Strafkammer des Istanbuler Regionalgerichts schloss ihre Prüfung des Urteils ab, das vom 41. Istanbuler Schwurgericht wegen „qualifizierten Betrugs“ und „Urkundenfälschung in privaten Dokumenten“ gegen die Angeklagte Erzan verhängt worden war. In der Bewertung wurde festgestellt, dass das erstinstanzliche Gericht bei der Urteilsfindung keine Angaben zu den zusammengelegten Verfahren gemacht habe, was die Überprüfung erschwere.

Die Kammer gab den Berufungsanträgen statt und wies darauf hin, dass während des Gerichtsverfahrens bestimmte Verfahrensregeln nicht angewandt wurden. In diesem Rahmen wurde die Aufhebung des Urteils und die Rückverweisung des Falls an das Lokalgericht zur erneuten Verhandlung beschlossen.

Die 22. Strafkammer des Istanbuler Regionalgerichts erklärte, dass die Eigenschaft von Seçil Erzan als Bankdirektorin allein nicht den Tatbestand des qualifizierten Betrugs erfülle und der Vorfall im Rahmen einer anderen rechtlichen Qualifizierung bewertet werden müsse. In der Entscheidung wurden zudem Mängel in der Darstellung der Anklageschrift sowie eine fehlerhafte Bestimmung des Straftatbestands als Gründe für die Aufhebung genannt.