Beschluss der Mindestlohnkommission im Amtsblatt veröffentlicht

Der Beschluss der Mindestlohnkommission wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss der Mindestlohnkommission zufolge hat die Mindestlohnkommission, die gemäß Artikel 39 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 sowie Artikel 522 des Präsidialdekrets Nr. 1 über die Organisation der Präsidentschaft damit beauftragt ist, den Mindestlohn für alle Arbeitnehmer festzulegen, die unter einem Arbeitsvertrag stehen und in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen oder nicht, ihre am 10. Dezember begonnenen Arbeiten bis zum 24. Dezember fortgesetzt und insgesamt 4 Sitzungen abgehalten.

Als Ergebnis der 4 Sitzungen wurde einstimmig von den anwesenden Mitgliedern – trotz der Nichtteilnahme der Arbeitnehmervertreter – beschlossen, den Mindestlohn für einen normalen Arbeitstag für das Jahr 2025 auf 866 Lira und 85 Kuruş festzulegen und eine Neufestsetzung des Mindestlohnzuschusses auf 1000 Türkische Lira zu empfehlen.