Beschlussunfähigkeit: Beratung zum Verkehrsgesetz-Entwurf gescheitert
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurde die Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes an dem Punkt wieder aufgenommen, an dem sie in der Vorwoche unterbrochen worden war (Artikel 18). Aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit konnte die Sitzung jedoch nicht fortgesetzt werden.
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Die unter dem Vorsitz des stellvertretenden Parlamentspräsidenten Tekin Bingöl tagende Generalversammlung nahm gegen 21.00 Uhr die Beratung des auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf.
Die Beratung des Entwurfs wurde an der Stelle wieder aufgenommen, an der sie zuvor unterbrochen worden war, nämlich bei Artikel 18. Es wurde jedoch eine Anwesenheitskontrolle beantragt. Da die erforderliche Beschlussfähigkeit nicht erreicht wurde, wurde die Sitzung um 21.37 Uhr geschlossen.
Unterdessen wurde in der Generalversammlung ein von der AKP eingebrachter Gruppenantrag zum Arbeitskalender angenommen. Mit der Annahme des Antrags wurde beschlossen, dass im Februar bestimmte Gesetzentwürfe vorrangig behandelt werden und die Generalversammlung an bestimmten Tagen bis 24.00 Uhr tagt. Dem Antrag zufolge wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundbuchgesetzes und einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375, der auch Regelungen zu überhöhten Wohnungsgebühren enthält, auf den dritten Platz der Tagesordnung gesetzt.
Sollte die Beratung des Gesetzentwurfs nicht abgeschlossen werden können, wird die Arbeit am Mittwoch und Donnerstag mit der Beratung dieses Entwurfs fortgesetzt. Am Dienstag, den 10. Februar, wird die Generalversammlung mit der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Nationalparkgesetzes und einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375 beginnen. Somit wird die Generalversammlung an den Tagen 17., 18., 19., 24., 25. und 26. Februar bis Mitternacht tagen.