Betrugsvorwurf erschüttert Ankara: Streit zwischen Ministerien wegen Schuldenfall

Wie bekannt wurde, hat das dem Außenministerium unterstellte Zentrum für EU-Bildungs- und Jugendprogramme Klage gegen das Bildungsministerium eingereicht, da 52.000 Euro, die für ein Praktikumsprojekt in den Niederlanden bereitgestellt wurden, nicht zweckgemäß verwendet worden sein sollen.

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Es wurde bekannt, dass das Bildungsministerium 52.000 Euro vom Zentrum für EU-Bildungs- und Jugendprogramme, das dem Außenministerium unterstellt ist, für ein Praktikumsprojekt von Gymnasiasten in den Niederlanden erhalten hat.

Nachdem die Niederlande erklärten, nichts von dem Projekt zu wissen, wurde das Vorhaben storniert, woraufhin das Außenministerium das Bildungsministerium (MEB) verklagte, da die Gelder nicht zurückgezahlt wurden.

Wie Birgün berichtet, hat das Bildungsministerium (MEB) die vom Zentrum für EU-Bildungs- und Jugendprogramme des Außenministeriums erhaltenen Tausenden Euro nicht zweckgemäß verwendet. Aus diesem Grund hat die dem Außenministerium unterstellte Behörde Klage gegen das Bildungsministerium eingereicht.

KEINE RÜCKZAHLUNG ERFOLGT

Die Klage wurde 2021 vor dem 26. Zivilgericht erster Instanz in Ankara eingereicht, das Urteil wurde im Mai 2023 verkündet. Das Zentrum für EU-Bildungs- und Jugendprogramme hatte mit der dem MEB unterstellten Kazım Karabekir Beruflichen und Technischen Anatolischen Oberschule einen Vertrag für das Projekt „GIS-Praktikum für Vermessungsschüler in Europa“ unterzeichnet. Zur Umsetzung des Projekts wurde am 10. November 2016 ein Zuschussvertrag geschlossen. Die Einrichtungen in den Niederlanden, in denen die Schüler ihr Praktikum absolvieren sollten, gaben jedoch an, nichts von dem Projekt zu wissen, weshalb das Projekt aufgelöst wurde. Trotz der Stornierung wurde das Geld nicht zurückerstattet.

Das dem Außenministerium unterstellte Zentrum für EU-Bildungs- und Jugendprogramme forderte daraufhin die Rückzahlung der an das MEB überwiesenen 52.064 Euro. Diese Forderung wurde am 20. Mai 2019 schriftlich mitgeteilt. Da das MEB das Geld jedoch nicht zurückzahlte, begann das Gerichtsverfahren.

Das Gericht verkündete sein Urteil am 11. Mai 2023. Es wurde entschieden, dass die 52.064 Euro zuzüglich eines jährlichen Verzugszinses von 3,5 Prozent ab dem 22. Juni 2019 an das Außenministerium zu zahlen sind. Zudem wurde das Bildungsministerium dazu verurteilt, die Antragsgebühr in Höhe von 8.197 TL, Gerichtskosten in Höhe von 3.250 TL sowie Anwaltskosten in Höhe von 68.870 TL zu tragen.