Bezirksamt Beyoğlu verbietet Veranstaltungen zum 8. März

Das Bezirksamt Beyoğlu hat bekannt gegeben, dass alle im Rahmen des Internationalen Frauentags am 8. März geplanten Versammlungen, Demonstrationszüge und sonstigen Veranstaltungen untersagt wurden.

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In der Erklärung des Bezirksamtes heißt es, es sei festgestellt worden, dass über einige Social-Media-Konten zu Versammlungen am morgigen Tag um 19.30 Uhr auf dem Taksim-Platz, der Istiklal-Straße und der Sıraselviler-Straße aufgerufen wurde.

In der Erklärung wurde betont: "In Anbetracht der Tatsache, dass die beabsichtigten Versammlungen zu Handlungen führen könnten, die die öffentliche Ordnung und den sozialen Frieden stören könnten, wurden gemäß Artikel 17 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 sowie Artikel 32/Ç des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 alle Versammlungen, Demonstrationszüge, Presseerklärungen, das Verteilen von Flugblättern, Sitzstreiks und ähnliche Aktivitäten in allen öffentlichen Bereichen unter unserer Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Stunden ab 08.00 Uhr am 8. März untersagt."

Die im Rahmen der geplanten Märsche, Versammlungen, Sitzstreiks und sonstigen Aktivitäten zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen wurden in der Erklärung wie folgt aufgelistet:

Ab 12.00 Uhr Sperrung des Taksim-Platzes und des Gezi-Parks für den Fußgängerverkehr, bei Bedarf kontrollierter Zugang für Fußgänger. Sperrung der Istiklal-Straße und der angrenzenden Seitenstraßen sowie des Tünel-Platzes und der Umgebung für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, bei Bedarf kontrollierter Zugang für Fahrzeuge und Fußgänger. Sperrung der Sıraselviler-Straße und der angrenzenden Seitenstraßen für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, bei Bedarf kontrollierter Zugang für Fahrzeuge und Fußgänger. Sperrung des Karaköy-Platzes und der Umgebung für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, bei Bedarf kontrollierter Zugang für Fahrzeuge und Fußgänger. Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung möglicher sozialer Ereignisse im gesamten Bezirk im Laufe des Tages bei Bedarf der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr an den Orten gesperrt, an denen Märsche, Versammlungen, Sitzstreiks, Presseerklärungen oder ähnliche Aktivitäten geplant sind, wobei bei Bedarf ein kontrollierter Zugang für Fußgänger und Fahrzeuge erfolgt.