BİM legt Einspruch gegen Strafe der Wettbewerbsbehörde ein: 'Ungerecht'

Das Unternehmen hat auf die von der Wettbewerbsbehörde gegen BİM verhängte Geldstrafe in Höhe von 1,3 Milliarden TL reagiert. In einer Stellungnahme von BİM wurde erklärt, dass die Strafe rechtswidrig und ungerecht sei.

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Die Wettbewerbsbehörde wies in ihrer gestrigen Erklärung darauf hin, dass bei einer „Behinderung oder Erschwerung einer Vor-Ort-Prüfung“ gegen das betroffene Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von fünf Promille seines Umsatzes verhängt wird, und belegte die Supermarktkette BİM wegen der Behinderung einer Vor-Ort-Prüfung mit einer Geldstrafe von 1,3 Milliarden TL.

In der Stellungnahme von BİM heißt es dazu:

„Bei der Vor-Ort-Prüfung, die am 14. Januar 2025 durch die Wettbewerbsbehörde in der Zentrale der BİM Birleşik Mağazalar A.Ş. durchgeführt wurde, stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass ein Mitarbeiter, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht im Büro und beurlaubt war, WhatsApp-Nachrichten auf seinem persönlichen Telefon gelöscht hatte.

Der betreffende Mitarbeiter bekleidet in unserem Unternehmen keine Position, die geschäftliche Entscheidungen beeinflussen könnte, und hat diese Nachrichten eigenmächtig gelöscht. Unser Unternehmen hat sofort interveniert, die WhatsApp-Nachrichten durch technische Maßnahmen wiederhergestellt und der Wettbewerbsbehörde vorgelegt; dabei wurde festgestellt, dass diese Nachrichten keinen wettbewerbswidrigen Inhalt aufwiesen.

Unser Unternehmen handelt äußerst sensibel und diszipliniert im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Rechenschaftspflicht und des Wettbewerbs. Das persönliche Verhalten des betreffenden Mitarbeiters wird von unserem Unternehmen keinesfalls gebilligt, und sein Arbeitsvertrag wurde fristlos gekündigt.

Dennoch hat die Wettbewerbsbehörde gemäß Artikel 16 des Gesetzes Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs festgestellt, dass eine „Behinderung oder Erschwerung der Vor-Ort-Prüfung“ vorliege, und gegen unser Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 5 Promille des Bruttoeinkommens des Jahres 2023, also 1 Milliarde 296 Millionen TL, verhängt. Sollte diese Geldstrafe gemäß Artikel 17 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 5326 mit einem Rabatt von 25 % angewendet werden, beläuft sich der Strafbetrag auf 972 Millionen TL.“