Bis zu 12 Jahre Haft für den Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul gefordert: Anklageschrift erstellt

Gegen 11 Verdächtige, darunter der Präsident der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Özden Kaboğlu, wurde eine Anklageschrift mit einer Forderung von bis zu 12 Jahren Haft erstellt.

İHA

Die Ermittlungen zu einer Erklärung, die am 21. Dezember 2024 über den Social-Media-Account der Anwaltskammer Istanbul bezüglich der bei einem Gefecht neutralisierten Terroristen Nazım Daştan und Cihan Bilgin veröffentlicht wurde, sind abgeschlossen.

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy erstellten Anklageschrift werden 11 Personen, darunter der Präsident der Anwaltskammer, İbrahim Özden Kaboğlu, als „Beschuldigte“ geführt.

„TERRORISTEN ALS JOURNALISTEN BEZEICHNET“

In der Anklageschrift wird festgehalten, dass der Präsident der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Özden Kaboğlu, die Vizepräsidentin Rukiye Leyla Süren, die Generalsekretärin Hürrem Sönmez, der Schatzmeister Ahmet Ergin sowie die Vorstandsmitglieder und Rechtsanwälte Metin İriz, Mehmedali Barış Beşli, Yelda Koçak Urfa, Fırat Epözdemir, Ezgi Şahin Yalvarıcı, Ekim Bilen Selimoğlu und Bengisu Kadı Çavdar über den Social-Media-Account eine schriftliche Erklärung zu den bei einem Gefecht neutralisierten Terroristen Nazım Daştan und Cihan Bilgin veröffentlicht haben. Dabei seien die Terroristen mit den verwendeten Formulierungen als Journalisten bezeichnet und dies als Kriegsverbrechen bewertet worden.

VERSUCH, DAS VERTRAUEN IN STAATLICHE INSTITUTIONEN NEGATIV ZU BEEINFLUSSEN

Es wird dargelegt, dass die Beschuldigten mit den in der Erklärung verwendeten Ausdrücken versucht hätten, durch die Verbreitung unwahrer Informationen über die innere und äußere Sicherheit sowie die öffentliche Ordnung des Landes ein falsches Bild in der Öffentlichkeit zu erzeugen. Sie hätten behauptet, dass staatliche Institutionen und Organe Kriegsverbrechen gegen die als Terroristen eingestuften, aber als Journalisten dargestellten Nazım Daştan und Cihan Bilgin begangen hätten. Damit hätten sie versucht, das Vertrauen in staatliche Institutionen und Organe negativ zu beeinflussen und die Öffentlichkeit zu täuschen. Es wird zudem angeführt, dass sie mit der Absicht gehandelt hätten, Sorge, Angst oder Panik in der Bevölkerung zu schüren, und dass die Handlung angesichts der Inhalte und der Abrufzahlen der Beiträge geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

HAFTSTRAFE VON BIS ZU 12 JAHREN GEFORDERT

In der Anklageschrift wird für die 11 Beschuldigten wegen „Propaganda für eine terroristische Vereinigung über die Presse“ und „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen über die Presse“ jeweils eine Freiheitsstrafe von 3 bis 12 Jahren gefordert.