Bis zu 3 Jahre Haft für Jahrein gefordert
Gegen Ahmet Sonuç, der in den sozialen Medien unter dem Pseudonym „Jahrein“ auftritt, wurde in Antalya wegen „Obszönität über die Presse“ eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren gefordert.
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Die Anklageschrift gegen Ahmet Sonuç, der festgenommen und inhaftiert wurde, weil er in seinen Social-Media-Übertragungen Äußerungen tätigte, die nicht mit der allgemeinen Moral und den Werten der Gesellschaft vereinbar seien, und der nach einem Einspruch unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, ist vom 8. Strafgericht erster Instanz in Antalya angenommen worden.
In der Anklageschrift wird dargelegt, dass bei einer „virtuellen Patrouille“ der Teams der Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität der Polizeidirektion Antalya festgestellt wurde, dass der unter dem Pseudonym „Jahrein“ bekannte Ahmet Sonuç auf dem sozialen Netzwerk Twitch Live-Übertragungen durchführte, die für jeden Nutzer öffentlich zugänglich waren.
6 MONATE BIS 3 JAHRE HAFT GEFORDERT
In der Anklageschrift, in der es heißt, dass der Angeklagte das ihm zur Last gelegte Verbrechen begangen habe, indem er Übertragungen mit obszönen Inhalten tätigte, die gegen moralische Werte in Bezug auf Gesellschaft, Verwandtschaft, Familie und Kinderbeziehungen verstießen, wurde für Sonuç eine Verurteilung wegen „Obszönität über die Presse“ mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren sowie einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen gefordert.