Bis zu 3 Jahre Haft für Mabel Matiz gefordert
Mabel Matiz wird sich wegen des Vorwurfs der „Obszönität“ im Liedtext von „Perperişan“ vor Gericht verantworten müssen; die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren.
12punto
Der bekannte Sänger Mabel Matiz sieht sich nach einer Untersuchung durch die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der „Vermittlung der Veröffentlichung obszöner Inhalte“ konfrontiert, der auf den Text seines Liedes „Perperişan“ zurückgeht. In der Anklageschrift wird behauptet, das Lied wirke sexuell stimulierend und enthalte erotische Anspielungen.
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird darauf hingewiesen, dass der Text des Liedes „Perperişan“ den Geschlechtsverkehr durch körperliche und geistige Metaphern offen beschreibe und somit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und den Schutz von Kindern darstelle. Dass das Lied nach seiner Veröffentlichung in sozialen Medien und auf digitalen Plattformen ohne Altersbeschränkung zugänglich war, wurde als einer der Gründe für die Einstufung als gefährlich angeführt.
In der Anklageschrift wird zudem ausgeführt, dass die Verbreitung des Liedes auf Plattformen, die für Kinder zugänglich sind, den Tatbestand der qualifizierten Begehung der vorgeworfenen Straftat durch Mabel Matiz erfülle. Es wurde betont, dass die Liedtexte insbesondere auf junge Menschen negative Auswirkungen haben könnten.
STELLUNGNAHME VON MABEL MATİZ: „MEIN ZIEL WAR ES NICHT, EIN VERBRECHEN ZU BEGEHEN“
In seiner Aussage zu den Vorwürfen erklärte Mabel Matiz, er habe die Liedtexte verwendet, um eine Nachricht an das Haus der Person zu senden, die er liebe. Matiz verteidigte sich damit, dass die Zeile „Diyo şeytan üstüne atla da sal kuşu hanesine“ die Bedeutung habe, „eine Nachricht nach Hause zu schicken“. Den im Lied vorkommenden Ausdruck „Cici Toybebe“ habe er verwendet, um die geliebte Person auf eine naivere Weise zu beschreiben.
FORDERUNG NACH BIS ZU 3 JAHREN HAFT
Der Staatsanwalt wertete alle Beweise aus und forderte für Mabel Matiz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren wegen des Vorwurfs der „Vermittlung der Veröffentlichung obszöner Inhalte“.