Blicke auf die kritische Stunde gerichtet: YSK tagt zum CHP-Parteitag in Istanbul

Aufgrund des Antrags auf Aussetzung des Istanbuler Provinzkongresses der CHP wird die Hohe Wahlbehörde (YSK) um 14.00 Uhr zusammenkommen, um das Thema zu erörtern.

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Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul erklärte, dass der für den 19. Oktober geplante Istanbuler Provinzkongress der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) ausgesetzt werden müsse. Das Gericht betonte, dass die zuvor erlassene einstweilige Verfügung vom Oberlandesgericht Istanbul weder aufgehoben noch geändert worden sei, und stellte fest, dass die Durchführung des Kongresses gegen die gerichtliche Entscheidung verstoße.

Die Wahlbehörde des Bezirks Sarıyer 1 hat diesen Sachverhalt der Hohen Wahlbehörde (YSK) vorgelegt und um eine Stellungnahme der YSK dazu gebeten, ob der Kongress durchgeführt werden darf oder nicht. Die YSK wird um 14.00 Uhr zusammentreten, um den Fall zu bewerten.

In der Vergangenheit gab es bereits eine ähnliche Situation. Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hatte im vergangenen Monat die Aussetzung des außerordentlichen Istanbuler Provinzkongresses der CHP gefordert. Dieser Antrag wurde jedoch an die YSK weitergeleitet, und die Behörde entschied am 24. September, dass der Kongress fortgesetzt werden könne. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird die Entscheidung der YSK mit Spannung erwartet.