Burka-Verbot in der Schweiz offiziell in Kraft getreten
Das Schweizer Parlament hat den Gesetzentwurf zum Verbot des Tragens von Burkas angenommen. Mit der neuen Regelung ist das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht vollständig verdecken, an öffentlich zugänglichen Orten wie Straßen, öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Ämtern, Restaurants und Geschäften untersagt. Wer das Gesicht verhüllt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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In der Schweiz ist das „Burka-Verbot“, das das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht vollständig verdecken, an öffentlichen Orten untersagt, zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Wer an öffentlich zugänglichen Orten wie Straßen, öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Ämtern, Restaurants und Geschäften das Gesicht verhüllt, wird mit einem Bußgeld belegt.
Religiöse Stätten und heilige Orte sind von dem Verbot ausgenommen. Zu den weiteren Ausnahmen zählen Verhüllungen aus Gründen der Gesundheit, Sicherheit, Witterung, bei traditionellen Veranstaltungen sowie zu Werbezwecken.
Die Regierung erklärte, dass die Regelung darauf abziele, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten.
Das Gesetz, das in einem Referendum im Jahr 2021 mit 51,2 Prozent der Stimmen angenommen wurde, hatte im Land für Diskussionen gesorgt.
Für Verstöße gegen das Gesetz ist ein Bußgeld von bis zu 1000 Schweizer Franken (etwa 1100 US-Dollar) vorgesehen.