CHP-Abgeordneter Tanrıkulu bewertet 'neues Instrument für Eingriffe in das Privatleben der Bürger': Unklarheit bei 'Cyber-Vorfall'
Der CHP-Abgeordnete für Diyarbakır und Mitglied des Parteirats, Sezgin Tanrıkulu, äußerte sich in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) zum 'Gesetzentwurf zur Cybersicherheit'.
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Tanrıkulu reagierte mit den Worten: "Nun, Rechtsstaat oder Sicherheitsstaat? Wir sehen, dass das Hauptziel dieses Gesetzes darin besteht, als neues Instrument für Eingriffe in die Grundrechte unserer Bürger, in die Meinungsfreiheit der Opposition sowie in das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit und in das Privatleben genutzt zu werden."
Die wichtigsten Punkte aus der Rede von Sezgin Tanrıkulu:
WIE WERDEN DIE MENSCHENRECHTE GESCHÜTZT?
"Sehr geehrte Abgeordnete, ich habe das Wort zum Cybersicherheitsgesetz ergriffen. Ich grüße Sie alle respektvoll. Nun, Rechtsstaat oder Sicherheitsstaat? Stellen wir uns diese Frage zuerst selbst. Die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) hat sich leider weit von ihren Gründungsprinzipien entfernt und ist insbesondere in den letzten zehn Jahren, nach der Verfassungsänderung, unter Aufgabe des Gleichgewichts zwischen Rechtsstaat und Sicherheitsstaat in eine völlig sicherheitsorientierte Richtung eingeschlagen, die die Freiheiten und Rechte des Einzelnen nicht als Grundlage betrachtet.
Auch dieses Gesetz wurde im Einklang mit dem neuen Verständnis und der neuen Tendenz der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung verfasst, einschließlich seines Titels, der genau so formuliert wurde.
Warum sage ich das? Im Gesetz gibt es keinen Hinweis, keine Regelung darüber, wie die Grundrechte unserer Bürger, wie die Menschenrechte, wie die Meinungsfreiheit und wie das Privatleben geschützt werden sollen.
Es ist nicht ein einziger Satz zu den Grundrechten enthalten. Wenn wir uns daher insbesondere die Definitionen in Artikel vier ansehen, stellen wir fest, dass die vagen Definitionen, deren Inhalt und Regelungen absolut verfassungswidrig sind, so formuliert wurden, dass sie alles bedeuten können.
Zum Beispiel: Was ist ein 'Cyber-Vorfall'? Es wurde eine Definition gegeben, aber diese ist so vage, dass sie in jede Richtung ausgelegt werden kann. Darüber hinaus wurden dem Gremium und dem Vorsitzenden in Artikel fünf und sechs unbegrenzte Befugnisse eingeräumt. Dabei darf keine Befugnis ausgeübt werden, die nicht ihre Quelle in der Verfassung hat.
Daher sehen wir, dass die Gestaltung des Gesetzes in dieser Form und unser derzeitiges Verständnis darauf abzielen, dass dieses Gesetz als neues Instrument für Eingriffe in die Grundrechte unserer Bürger, in die Meinungsfreiheit der Opposition sowie in das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit und in das Privatleben genutzt wird."