CHP-Abgeordneter Türeli befragt Akın Gürlek zu Verfahren gegen die Türkei vor dem EGMR: Jede dritte Akte

Der CHP-Abgeordnete Türeli hat die Daten des EGMR auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Er wies darauf hin, dass 34,5 Prozent der vor dem Gericht anhängigen Verfahren die Türkei betreffen, und reichte eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Akın Gürlek ein, um sich nach den zunehmenden Menschenrechtsverletzungen und der Effektivität des Justizsystems zu erkundigen. Türeli legte zudem Lösungsvorschläge vor, um aus dieser prekären Lage herauszukommen.

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Der Abgeordnete der Republikanischen Volkspartei (CHP) für Izmir, Rahmi Aşkın Türeli, hat die Statistiken des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für den Zeitraum 2025-2026 auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei gesetzt. In seiner parlamentarischen Anfrage, die von Justizminister Akın Gürlek beantwortet werden soll, erklärte Türeli, dass die Daten zur Fallbelastung der Türkei vor dem EGMR und zu den Menschenrechtsverletzungen ein ernstes Bild im Hinblick auf den Rechtsstaat zeichnen.

Unter Verweis auf die EGMR-Daten betonte Türeli, dass zum 28. Februar 2026 34,5 Prozent der vor dem Gericht anhängigen Verfahren gegen die Türkei gerichtet seien, womit das Land das „Land mit den meisten erwarteten Urteilen“ sei. Türeli erklärte, dass dieser Zustand insbesondere mit den nach 2016 umgesetzten Ausnahmezustandspolitiken sowie den Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren und des Rechts auf Freiheit und Sicherheit zusammenhänge.

„RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN EINGESCHRÄNKT“

Türeli thematisierte zudem, dass die Zahl der Anträge trotz der Anforderung, den innerstaatlichen Rechtsweg auszuschöpfen, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Köksal/Türkei im Jahr 2017 festgelegt wurde, nicht zurückgegangen ist. Er äußerte, dass dies Fragen zur Effektivität des Verfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufwerfe.

In der Anfrage wurde zudem darauf hingewiesen, dass bei den 66 im Jahr 2025 gegen die Türkei ergangenen Urteilen wegen Menschenrechtsverletzungen am häufigsten das „Recht auf ein faires Verfahren“ sowie das „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ betroffen waren. Türeli fragte, ob neue gesetzliche oder administrative Regelungen geplant seien, um eine Systematisierung dieser Verstöße zu verhindern.

„WIRD DIE FALLBELASTUNG REDUZIERT?“

Türeli gab an, dass mehr als 80 Prozent der etwa 21.900 vor dem EGMR anhängigen Verfahren mit den Ausnahmezustandsmaßnahmen nach 2016 und Entlassungen aus dem Berufsleben zusammenhängen, und fragte Minister Gürlek, ob es einen konkreten Aktionsplan zur Reduzierung dieser hohen Fallbelastung gebe.

In der Anfrage wurde zudem nach dem Grund gefragt, warum die Zahl der Anträge gegen die Türkei im Vergleich zu Ländern wie Frankreich, Großbritannien und Deutschland so viel höher sei.

Türeli erklärte, dass all diese Daten im Hinblick auf die Position der Türkei im internationalen Recht und das Funktionieren des Justizsystems umfassend bewertet werden müssten.

Die von Türeli eingereichte Anfrage an Gürlek enthält folgende Fragen:

1. Bedeutet der Umstand, dass die Anträge trotz der vom EGMR im Urteil Köksal/Türkei 2017 geforderten Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs nicht abnehmen, sondern sich anhäufen, dass die innerstaatlichen Rechtsbehelfe (Verfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit) ihre Wirksamkeit verloren haben?

2. Wie ist Ihre Meinung zu gesetzlichen oder administrativen Regelungen, um zu verhindern, dass die Verletzungen des „Rechts auf ein faires Verfahren“ und des „Rechts auf Freiheit und Sicherheit“, die bei den 66 Urteilen gegen die Türkei im Jahr 2025 an erster Stelle standen, systematisch werden?

3. In Anbetracht der Tatsache, dass mehr als 80 % der 21.900 vor dem EGMR anhängigen Verfahren zum 28. Februar 2026 auf die Ausnahmezustandsmaßnahmen nach 2016 und Entlassungen aus dem Berufsleben zurückzuführen sind: Haben Sie einen konkreten Aktionsplan oder die Vorbereitung eines neuen Rechtsmechanismus, um diese enorme Fallbelastung im innerstaatlichen Recht zügig zu lösen?

4. Wie wird die Tatsache, dass die Türkei im Vergleich zu Ländern wie Frankreich (703), Großbritannien (139) und Deutschland (127) eine Antragszahl in die Zehntausende aufweist, von Ihrem Ministerium erklärt?

Türeli listete zudem seine Vorschläge für den Ausweg der Türkei aus dieser prekären Lage auf:

1. Politische Vormundschaft über die Justiz muss aufgehoben werden: Die Struktur des HSK (Rat der Richter und Staatsanwälte) muss nach demokratischen Standards neu geordnet werden, wobei die Eignung im Vordergrund stehen muss.

2. Verfassungstreue muss gewährleistet werden: Die rechtswidrige Haltung, Urteile des Verfassungsgerichts und des EGMR nicht umzusetzen, muss sofort beendet werden.

3. Rechtsreformen müssen umgesetzt werden: Vage Definitionen bei Terrorvorwürfen müssen an internationale Standards angepasst, willkürliche Verhaftungen und lange Verfahrensdauern müssen verhindert werden.

4. Gestärktes parlamentarisches System: Der einzige Weg für die Türkei, ihr internationales Ansehen zurückzugewinnen und Gerechtigkeit für alle gleichermaßen zu gewährleisten, führt über die Rückkehr zu einem demokratischen parlamentarischen System.

Um das Vertrauen in die Justiz wiederherzustellen und die Rechtssicherheit der Türkei zurückzugewinnen, legen wir diese Daten der Öffentlichkeit vor und unterstreichen erneut unsere Entschlossenheit, die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen.

„LAND, BEI DEM DIE MEISTEN URTEILE ERWARTET WERDEN“

Andererseits äußerte sich Türeli in seiner Bewertung der Anfrage wie folgt: „Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) veröffentlichten Statistiken für den Zeitraum 2025-2026 belegen mit numerischen Daten den Rückgang der Türkei in den Rechtsstaatsindizes und die chronischen Probleme im Justizsystem. Dass zum 28. Februar 2026 jede dritte Akte (34,5 %), die vor dem EGMR wartet, gegen die Türkei gerichtet ist, zeigt, dass unser Land seine Position als das ‚Land, bei dem die meisten Urteile erwartet werden‘, gefestigt hat. Die nach 2016 eingeführten Ausnahmezustandsmaßnahmen sowie die Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren und des Rechts auf Freiheit und Sicherheit schädigen das Ansehen der Türkei auf der internationalen Rechtsbühne und die Rechtssicherheit ernsthaft.“