„Gerechtigkeits-Appell“ von CHP-Politiker Bulut: Diese Behandlung von Ayşe Barım ist Ausdruck einer offenen Rachementalität
Die Managerin Ayşe Barım, die zunächst unter Hausarrest freigelassen, dann aber auf Einspruch der Staatsanwaltschaft durch das 27. Schwurgericht Istanbul erneut inhaftiert wurde, musste am 2. Oktober nach einem Schwächeanfall in ihrem Zuhause ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der stellvertretende CHP-Vorsitzende und Abgeordnete für Adana, Burhanettin Bulut, äußerte sich zum Gesundheitszustand von Barım.
12punto
Der stellvertretende CHP-Vorsitzende Burhanettin Bulut erklärte zum Zustand von Ayşe Barım: „Die Ärzte haben mitgeteilt, dass bei Ayşe Barım dringend eine Operation am offenen Herzen durchgeführt werden muss.
Während ihre Lebensgefahr offensichtlich ist, kann diese ihr widerfahrene Behandlung nicht mit dem Gesetz, sondern nur mit Unterdrückung, nicht mit Gerechtigkeit, sondern nur mit Feindstrafrecht erklärt werden.
Angesichts der Tatsache, dass das Lebensrecht eines Menschen auf eine derart offene Weise bedroht ist, verletzt Schweigen das gemeinsame Gewissen der Menschheit. Diese Behandlung von Ayşe Barım ist zu einem Ausdruck einer offenen Rachementalität geworden“, sagte er.
Bulut äußerte sich in seiner Erklärung wie folgt:
„Die Palast-Regierung hat das Rechtssystem und die politischen Traditionen in der Türkei in Trümmer gelegt. Es wurde zu einem dualen Rechtssystem übergegangen. Das Feindstrafrecht wird mittlerweile fast eins zu eins auf die gesamte Opposition angewandt. Das beste Beispiel hierfür ist Ayşe Barım. Einen Tag nach ihrer Freilassung wurde erneut ein Haftbefehl gegen sie erlassen. Sie wird derzeit unter Polizeiaufsicht im Krankenhaus behandelt. Die Ärzte haben mitgeteilt, dass bei Ayşe Barım dringend eine Operation am offenen Herzen durchgeführt werden muss. Während ihre Lebensgefahr offensichtlich ist, kann diese ihr widerfahrene Behandlung nicht mit dem Gesetz, sondern nur mit Unterdrückung, nicht mit Gerechtigkeit, sondern nur mit Feindstrafrecht erklärt werden. Angesichts der Tatsache, dass das Lebensrecht eines Menschen auf eine derart offene Weise bedroht ist, verletzt Schweigen nicht nur eine Rechtswidrigkeit, sondern auch das gemeinsame Gewissen der Menschheit.
„AUSDRUCK EINER OFFENEN RACHEMENTALITÄT“
In diesem düsteren Bild, in dem Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und menschliche Werte auf die Probe gestellt werden, trifft es nicht nur eine Bürgerin, sondern unser aller Recht. Diese Behandlung von Ayşe Barım hat alle menschlichen und gewissensmäßigen Grenzen überschritten und ist mittlerweile weit über eine Bestrafung hinaus zu einem Ausdruck einer offenen Rachementalität geworden. In einem Rechtsstaat sollten das Recht auf Gesundheit und erst recht das Recht auf Leben nicht einmal zur Diskussion stehen. Gerechtigkeit verwirklicht sich nicht durch Rache, sondern durch Gewissen, Fairness und Respekt vor der Menschenwürde. Was Ayşe Barım heute widerfährt, erinnert uns alle erneut daran: Wenn die Gerechtigkeit schweigt, spricht die Unterdrückung.“