Eindrucksvolle Bilanz von CHP-Politiker Günaydın: 5.000 von 22.000 Richtern und Staatsanwälten sind AKP-Funktionäre
Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın sprach auf dem Panel „Modernes Recht und die Politisierung der Justiz“, das von der Stiftung für Landespolitik (Ülke Politikaları Vakfı) organisiert wurde. Dort präsentierte Günaydın eine bemerkenswerte Bilanz.
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Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın äußerte sich auf dem Panel „Modernes Recht und die Politisierung der Justiz“ wie folgt:
„Heute gibt es in der Türkei 22.000 Richter und Staatsanwälte. 5.000 von ihnen sind Menschen, die noch gestern Vorstandsmitglieder der AKP auf Provinz- oder Bezirksebene waren und denen durch fragwürdige Prüfungen die Robe übergestreift wurde. Wenn morgen die CHP an die Macht kommt und wir uns in irgendeiner Form als Verdächtige, Angeklagte oder Zeugen vor Gericht wiederfinden, möchte ich auf dem Richterstuhl keinen einzigen CHP-nahen Richter oder Staatsanwalt sehen. Ich möchte das nicht, denn dieser Ort muss unabhängig sein.“
Die Eröffnungsreden des im Caddebostan-Kulturzentrum abgehaltenen Panels wurden nacheinander vom Vorstandsvorsitzenden der Stiftung, İsmail Doğan Subaşı, dem Bürgermeister von Kadıköy, Mesut Kösedağı, dem Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, und dem CHP-Vorsitzenden Özgür Özel gehalten.
Anschließend fand eine Sitzung unter der Leitung der stellvertretenden CHP-Fraktionsvorsitzenden der İBB-Versammlung, Ülkü İnanlı Sakalar, statt. Als Redner nahmen der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın, der ehemalige Präsident der Anwaltskammer Istanbul, Turgut Kazan, der Rechtsanwalt Prof. Dr. Hasan Sınar und die Journalistin und Autorin Nur Batur teil.
NICHT IM EINKLANG MIT DEN ENTSCHEIDUNGEN
Günaydın definierte das universelle Recht und erklärte:
„Das universelle Recht ist nicht nach den inneren Angelegenheiten eines Landes oder nach Konflikten in einem Land entstanden, sondern als Ergebnis des gemeinsamen und großartigen Fortschritts der Menschheit. Mit diesem Erfahrungsschatz hat sich das universelle Recht gebildet. Wie übertragen die Länder dieses universelle Recht nun in ihr eigenes Rechtssystem? Sie tun dies durch Gesetze. Man geht hin, bildet ein Parlament. In diesem Parlament erlässt man Gesetze und sagt zum Bürger: ‚Dies ist ein Regelwerk, an das Sie sich halten müssen‘. Nun stellt sich die Frage: Was tun wir, wenn diese Gesetze nicht mit dem innerstaatlichen Recht vereinbar sind? Es gibt nur einen Ort, dem wir vertrauen können: das Verfassungsgericht. Eine Institution, die in der Türkei mit der Verfassung von 1961 eingeführt wurde. Wir gehen davon aus, dass die Verfassung mit dem universellen Recht vereinbar ist. Wir sorgen dafür, dass das Verfassungsgericht die Vereinbarkeit der erlassenen Gesetze mit der Verfassung überprüft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wiederum überprüft, ob dieses gesamte Regelwerk mit dem europäischen Besitzstand, mit anderen Worten mit dem universellen Recht, vereinbar ist. Stellen Sie sich ein Land vor. Ob man den Namen nennen muss oder nicht, entscheiden Sie selbst. Es hält sich weder an die Entscheidungen des EGMR noch an die des Verfassungsgerichts. Können wir hier noch von Gesetz und Recht sprechen? Leider ist dies der Zustand, in dem sich die Türkei derzeit befindet.“
„HAT DIE GRENZEN DES EIN-MANN-STAATES GEFESTIGT“
„Die Türkei hat 2010 und 2017 leider zwei wichtige Verfassungsänderungen per Referendum verabschiedet, die weltweit als grundlegende Merkmale eines missbräuchlichen Konstitutionalismus gelten. Insbesondere die Verfassungsänderung von 2017 hat die Grenzen des Ein-Parteien- und Ein-Mann-Staates, in dem wir uns heute befinden, gefestigt. Wir stehen nun einem neuen System gegenüber, in dem es keine unabhängige Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative sowie keine gegenseitige Kontrolle mehr gibt, sondern alle Macht in einer einzigen Person konzentriert ist. Folglich wertet diese ‚Regierung meiner Person‘ alles andere ab und stellt ihr eigenes Bestehen weit über die Zukunft des Landes. In diesem Zusammenhang ist auch die Kontrolle durch das Verfassungsgericht, jenseits der Tatsache, dass man sich selbst nicht an die eigenen Regeln und Entscheidungen hält, zwangsläufig zu einem Verteidiger eines Regimes verkommen, das ein Ein-Mann-Regime, welches ohnehin dem universellen Recht widerspricht, auf verfassungsrechtlicher Basis offiziell gemacht hat. Dieses Ein-Mann-Regime sagt dem Grundbuchamt, dem Polizeichef, dem Standesbeamten, dem Gouverneur, dem Minister, dem Generalstaatsanwalt und jedem anderen: ‚Ich existiere, du bist nur eine Kopie von mir. Solange du die Eigenschaft behältst, meine Kopie zu sein, verschaffe ich dir hier verschiedene Möglichkeiten. Auch du profitierst vom System. Wenn du dich nicht daran hältst, wirst du die eiserne Faust des Staates im Samthandschuh zu spüren bekommen‘.“
ERINNERUNG AN DAS VERTRAUEN IN DAS RECHT
„So werden Begriffe wie der Gouverneur, der Richter, der Staatsanwalt und die Strafverfolgungsbehörden des Staates zu Konzepten, die wir alle mit Vorsicht verwenden müssen. Ich bin Jurist. Ich möchte mein Vertrauen in das Recht sichern, schützen und bewahren. Ich möchte den Satz ‚Dieses Land hat Richter und Staatsanwälte‘ mit geschwellter Brust sagen können, aber wir dürfen unsere Augen nicht vor der Realität verschließen. Heute gibt es in der Türkei 22.000 Richter und Staatsanwälte. 5.000 von ihnen sind Menschen, die noch gestern Vorstandsmitglieder der AKP auf Provinz- oder Bezirksebene waren und denen durch fragwürdige Prüfungen die Robe übergestreift wurde. Ich sage dies hier in Anwesenheit unseres geschätzten Vorsitzenden der Republikanischen Volkspartei. Ich bin sicher, dass wir nicht anders denken. Wenn morgen die CHP an die Macht kommt und wir uns in irgendeiner Form als Verdächtige, Angeklagte oder Zeugen vor Gericht wiederfinden, möchte ich auf dem Richterstuhl keinen einzigen CHP-nahen Richter oder Staatsanwalt sehen. Ich möchte das nicht, denn dieser Ort muss unabhängig sein.“