Erklärung von CHP-Rechtsexpertin Çiftçi zu Yavaş: „Eine beabsichtigte Wahrnehmung“

Nachdem die Erlaubnis zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavaş, und seinen Büroleiter beantragt wurde, folgten zahlreiche Stellungnahmen aus den Reihen der CHP. Auch Gül Çiftçi, die stellvertretende Vorsitzende der CHP für Rechtsangelegenheiten, äußerte sich zu der Entwicklung.

12punto

Während die „Konzert“-Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung von Ankara andauern, kam es in den Abendstunden zu einer bemerkenswerten Entwicklung. Es wurde bekannt, dass im Rahmen der Ausweitung der Ermittlungen die Erlaubnis zur Einleitung eines Verfahrens gegen den Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavaş, und seinen Büroleiter beantragt wurde.

Nach dieser Entwicklung bezeichneten zahlreiche CHP-Mitglieder diesen Schritt als politisch motiviert.

Eine Stellungnahme der CHP zu diesem Ermittlungsschritt kam auch von der stellvertretenden Vorsitzenden der Partei für Rechtsangelegenheiten, Gül Çiftçi.

Çiftçi gab über ihren Social-Media-Account folgende Erklärung ab:

„Dass die Generalstaatsanwaltschaft Ankara beim Innenministerium eine Ermittlungserlaubnis gegen unseren Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavaş, beantragt hat, ist ein neuer Prozess des juristischen Drucks.

Es gibt weder eine rechtlich fundierte Begründung noch eine konkrete Feststellung eines öffentlichen Schadens. Dennoch zielt die Wahrnehmung, die mit dem Antrag auf eine „Ermittlungserlaubnis“ erzeugt werden soll, auf die ehrliche, transparente und verschwendungsfreie Kommunalpolitik in Ankara ab.

Diese „politische Kampagne“, die mit dem Antrag auf Ermittlungserlaubnis geführt wird, richtet sich nicht nur gegen Mansur Yavaş, sondern gegen den Willen der Bevölkerung von Ankara.

Wir werden uns bis zum Ende für die Haltung unseres Bürgermeisters von Ankara, Mansur Yavaş, der das öffentliche Interesse in den Vordergrund stellt, und für den Willen der Bevölkerung von Ankara einsetzen.“